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Alt 12.09.2024, 18:04   #10548
Klugschnacker
Arne Dyck
triathlon-szene
Coach
 
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Registriert seit: 16.09.2006
Ort: Freiburg
Beiträge: 24.913
Zitat:
Zitat von twsued Beitrag anzeigen
Soso, auch die die regelmäßig Heimaturlaub machen?
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge informiert:
Beweggründe für eine Reise in das Herkunftsland

Die individuellen Gründe für eine Reise in das Herkunftsland sind vielfältig und umfassen unter anderem Krankheits- und Sterbefälle von Familienangehörigen, Notlagen von Angehörigen oder Bekannten, die Eheschließung oder Scheidung, die Klärung erbrechtlicher oder sonstiger persönlicher und geschäftlicher Angelegenheiten, "Heimweh" oder die lange Trennung von Angehörigen und mitunter auch "Freizeitzwecke".

Ein Teil dieser Gründe für eine Reise ins Herkunftsland ist mit dem Status als Schutzberechtigter vereinbar, andere jedoch nicht. Aus der Auflistung der individuellen Beweggründe lassen sich dabei allerdings nicht automatisch Schlüsse hinsichtlich eines Widerrufsgrundes ziehen.

In jedem Einzelfall prüft das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Rahmen einer so genannten Widerrufsprüfung, ob die Reise ins Herkunftsland zum Widerruf der Schutzberechtigung führt.
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