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Alt 18.05.2024, 11:44   #9515
qbz
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Beiträge: 12.562
"Neben Varoufakis wurde ja auch gegen den international bekannten und anerkannten Arzt Dr. Ghassan Abu Sittah, der auch Rektor der Universität von Glasgow ist, mehrfach die Einreise von Großbritannien in die EU verboten. Hintergrund war ein von Deutschland verhängtes Einreiseverbot für den gesamten Schengen-Raum. Ein deutsches Gericht, das Verwaltungsgericht Potsdam, kippte nun das Einreiseverbot.

Die deutsche Bundespolizei stoppte Abu Sittah am 12. April 2024 am Flughafen von Berlin, hielt ihn mehr als drei Stunden fest, „befragte“ ihn, um ihn dann abzuschieben. Der Arzt hatte auf dem Berliner Palästina-Kongress über seine freiwillige Arbeit im Oktober/November 2023 nach Beginn des Gaza-Krieges berichten sollen, wo er 43 Tage lang geholfen hatte."

Zur Begründung des Urteils:
Zitat:
"Demnach hat das Verwaltungsgericht Potsdam das von der deutschen Bundespolizei verhängte Einreiseverbot für den palästinensisch-britischen Arzt Ghassan Abu Sittah in den Schengenraum aufgehoben. Das Verbot entbehre jeder rechtlichen Grundlage und sei sofort zu widerrufen, hieß es in dem Beschluss, der am 15. Mai 2024 bekannt wurde.

Das Urteil folgte auf einen Eilantrag des Berliner Rechtsanwalts Alexander Gorski vom Europäischen Zentrum für rechtliche Unterstützung (European Legal Support Centre) mit Unterstützung von Anwälten des International Centre of Justice for Palestinians (ICJP). Damit ist das von den deutschen Behörden gegen Prof. Dr. Abu Sittah verhängte EU-Einreiseverbot nichtig. Zuvor war er an der Einreise nach Deutschland, Frankreich und zuletzt in die Niederlande gehindert worden.

Das Gericht folgte den Argumenten des ELSC-Anwalts Alexander Gorski in allen Punkten und erkannte die Dringlichkeit des Falles angesichts der Entwicklungen in Gaza an. Das Gericht wies alle Vorwürfe der deutschen Bundespolizei gegen Prof. Dr. Abu Sittah zurück und stellte fest, dass die Bundespolizei keinerlei Begründung gemäß der Rechtsgrundlage des Art. 24 EU-Verordnung 2018/1861 und § 30 Abs. 5 BundespolizeiG vorweisen konnte."
Auf deutsch: Willkürliche repressive Entscheidung der Bundespolizei, vermutlich auf Anweisung des obersten Dienstherrn (Bundesinnenministerin), welche das Gericht jetzt kassiert hat.
https://www.nachdenkseiten.de/?p=115372n.

Geändert von qbz (18.05.2024 um 12:24 Uhr).
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