Zitat:
Zitat von Nepumuk
Das ist ein wichtiger Aspekt. Ggf. sieht das BVerfG die Gefährlichkeit aber eben doch als gegeben an.
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Deshalb sammelt das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) ja Fakten und beobachtet die AfD. Meiner bescheidenen Meinung nach Zurecht.
Zitat:
Zitat von Nepumuk
Wie schon gesagt, auch die Gerichte bewegen sich nicht im luftleeren Raum. Die müssen sich auch dem Thema stellen und Position beziehen. Von daher halte ich die öffentliche Diskussion für relevant.
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Ein Parteienverbot wird vom BVerfG ausgesprochen. Das BVerfG wird ausschließlich auf Antrag tätig und nicht von sich selbst aus. Sie müssen sich also nicht stellen und Position beziehen, sondern das BVerfG, muss über Anträge entscheiden.
Schon gar nicht wird sich das BVerfG von der öffentlichen Debatte leiten lassen. Das wäre m.E. sogar enorm gefährlich. Die öffentliche Debatte ist für das BVerfG völlig irrelevant.
Zitat:
Zitat von Nepumuk
Und du meinst, das beurteilen zu können?
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Ja, und die Grundlage ist folgende: Ich höre mir an, welche Positionen gegenüber der AfD im Bundestag, der Bundesregierung und dem Bundesrat eingenommen werden. Ich sehe, dass das BfV die AfD als Verdachtsfall einstuft und das VG Köln die Rechtmäßigkeit der Einstufung bestätigt hat.
Gäbe es also Chancen, dass ein AfD Verbotsantrag greifen würde, würde er m.E. gestellt werden. Weil das nicht passiert, schließe ich daraus, es gibt (noch) keine belastbaren Beweise.
So wie ich dich verstehe, behauptest du ja, es gäbe diese Argumente, nur Bundesrat, Bundestag oder Bundesregierung würden keinen Verbotsantrag einreichen, weil sie Angst haben (also aus emotionalen Gründen) er könne scheitern? Das müsstest du mir/uns schon erläutern.
Ganz ehrlich: Mir scheint das völlig absurd.
Zitat:
Zitat von Nepumuk
Das mit den Sachargumente kannst du gerne tun und dich daran abarbeiten. Damit fällst du dann auf die Strategie der Rechten rein.
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Wer mit Sachargumenten arbeitet fällt auf die Strategie der Rechten rein? Alles klar.
