Zitat:
Zitat von qbz
Ich möchte auf den Ausgangspunkt Eurer Diskussion aufmerksam machen. Der besteht in der Frage, ob das Grundgesetz die Regierung und die Politik verpflichtet, erstens jetzt für CO2-Emissionsionsminderung zu sorgen und diese nicht unverhältnismässig den späteren Generationen überlassen darf und zweitens dass der Umfang dieser Emissionsminderungen bis zur anvisierten "Klimaneutralität" zeitlich gerecht zu verteilen ist und drittens für die Redukttionsverteilung ein in CO2-Angaben konkretisierter Plan bis zur Klmaneutraliät vorliegen muss. Alle 3 Fragen sind eindeutig mit Ja zu beantworten.
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Ja zu was Du schreibst, aber das ist nur die Hälfte. Die Diskussion geht darum, daß Arne nach meinem Eindruck aus der hier gestellten Forderung nach einem konkretisierten Plan und Emissionsreduktion eine absolute und nicht anzweifelbare Priorität über andere Anliegen, Ziele und Grundrechte ableitet, wie auch einen quantifizierten Erfolgszwang in der Umsetzung. Ich bezweifle hingegen, daß dies die alleinige Interpretation des Urteils sein kann, und sehe auch keine Hinweise im Text dafür. Das wird aus Arnes Zitat in
Post 11398 erkennbar, in dem das Verfassungsgericht sehr wohl auf die Pflicht zum Abwägen verschiedener Rechtsgüter und auf die mögliche Priorisierung von Grundrechten vor einem Klimaziel in °C hinweist. S. auch
Post 11460.