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Alt 14.01.2023, 11:20   #173
qbz
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Registriert seit: 24.03.2008
Beiträge: 12.596
Zitat:
Zitat von Koschier_Marco Beitrag anzeigen
Ich denke das hat nichts Propaganda zu tun, sondern das muss man völkerrechtlich betrachten, ich bin kein Jurist, es scheint aber 2 Interpreatationen zu geben (mindestens), D und alle anderen sind mit den Waffenlieferungen Kriegspartei oder eben nicht. .........
Die Bundeswehr hat übrigens 30km von der ukrainischen Grenze entfernt in der Slowakei bei Michalovce ein grosses Feldlager wie in Afghanistan und ein Halle als Instandsetzungszentrum errichtet, in der die gepanzerten Fahrzeuge durch Mitarbeiter der Herstellerfirma repariert und instand gesetzt werden wie die Bundeswehr durch einen Panzergeneral selbst berichtet. Die Bundeswehr stellt die Soldaten und Geräte für den Schutz (Luftabwehr etc.) des Instandsetzungszentrum und bildet ukrainische Soldaten an den Waffen aus.

Rechtsfragen der militärischen Unterstützung der Ukraine durch NATO-Staaten zwischen Neutralität und Konfliktteilnahme. Wissenschaftlicher Dienst des Bundestages.

Zitat:
Gilt es also, der Verletzung des Gewaltverbotes (Art. 2 Ziff. 4 VN-Charta) durch einen Aggressor-Staat als Staatengemeinschaft entgegen zu treten, ist heute kein Staat mehr zur „Neutralität“ gegenüber den Konfliktparteien verpflichtet. Jeder Staat kann und darf den angegriffenen Staat unterstützen, ohne dabei selbst Konfliktpartei werden zu müssen; dabei nimmt der unterstützende Staat eine nicht-neutrale, gleichwohl aber am Konflikt unbeteiligte Rolle ein. Diese Rolle (non-belligerency) ist zu unterscheiden von der kollektiven Selbstverteidigung/Nothilfe gem. Art. 51 VN-Charta. Auch hier wird dem angegriffenen Staat militärische Hilfe geleistet – aber als Konfliktpartei.

Bei Unterstützungsleistungen auf der Grundlage von non-belligerency bleibt der Umfang von Waffenlieferungen, aber auch die Frage, ob es sich dabei um „offensive“ oder „defensive“ Waffen handelt, rechtlich unerheblich. Erst wenn neben der Belieferung mit Waffen auch die Einweisung der Konfliktpartei bzw. Ausbildung an solchen Waffen in Rede stünde, würde man den gesicherten Bereich der Nichtkriegsführung verlassen.

Geändert von qbz (14.01.2023 um 12:01 Uhr).
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