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Alt 04.11.2022, 14:30   #22
Matthias75
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Zitat:
Zitat von zahnkranz Beitrag anzeigen
Ob du jemanden blendest oder nicht liegt nicht an der StVZO-Zulassung, sondern wo deine Lampe hinleuchtet. Ich war gestern Abend mit nicht zugelassenen Lampen unterwegs, hinten munter blinkend und vorne schön hell. Die Polizeiautos, die mir unterwegs begegneten, hat das nicht im geringsten interessiert. Hat noch nie die Polizei interessiert. Man sollte eben darauf achten auf die Straße zu leuchten und nicht in die Gesichter der Autofahrer.
Ob eine Lampe StVZO-konform ist oder nicht, dürfte der Polizei erstmal egal sein. Wenn ich mir aktuell anschaue, wieviele Radfahrer schlecht oder gar nicht beleuchtet unterwegs sind, sind die vermutlich erstmal für jeden Radfahrer dankbar, der eine vollständige Beleuchtung am Rad hat und halbwegs gut zu sehen ist.

Ansonsten macht die StVZO-Zulassung schon Sinn, da bei diesen Lampen der ansonsten runden Leuchtkegel im oberen Bereich abschirmen, damit andere nicht geblendet werden. Gerade gestern sind mir wieder einige Radfahrer mit Taschenlampe in der Hand oder Stirnlampe auf dem Kopf entgegengekommen. Wwr wehr unangenehm, weiles wtsrk geblendrt hat und ich anschließend erstmal wieder die Augen an die relative Dunkelheit gewöhnen musste.

M.
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