Zitat:
Zitat von keko#
...GGG? In Schulen wird fleißig täglich getestet, meine Privatwohnung darf mein Arbeitgeber weiterhin als Büro nutzen, diverse Maskenplficht usw.
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Testen sehe ich nicht als Einschränkung.
Homeoffice: in Bayern heisst es: "Beschäftigte haben jetzt auch die Pflicht, Homeoffice-Angebote wahrzunehmen, wenn es privat möglich ist." D.h. doch klar, nur wenn es dir möglich ist. Der Arbeitgeber darf es auch nicht einfach anordnen, und wenn er es wollte, dann muss er alle Arbeitsmittel inkl. Schreibtisch, Stuhl, Internetanschluss zur Verfügung stellen.
Maskenpflicht in geschlossenen Räumen? Sehe ich auch nicht als Einschränkung.