Zitat:
Zitat von noam
Nun hat der (wohlgemerkt durch Bundestag und -rat ernannte und nicht gewählte) Ethikrat eine Impfpriorisierung festgelegt,
|
Das stimmt so leider nicht.
Die Impfpriorisierung wurde durch das Bundesgesundheitsministerium in der
CoronaImpfV festgelegt.
Der Ethikrat hat im November 2020 in einer Arbeitsgruppe zusammen mit der Stiko und der Lepoldina ein Positionspapier veröffentlicht, in der zu priorisierende Gruppen aus der Autoren mit Begründung aufgeführt sind.
Darin werden lediglich zu priorisierende Gruppen aufgeführt ohne eine Reihenfolge festzulegen oder gar ins operative Detail zu gehen. Lediglich eine einzige klar Priorisierung findet sich darin:
Zitat:
In diese vorrangig zu priorisierende Personengruppe
gehören:Personen (Personengruppen), die aufgrund ihres Alters oder
vorbelasteten Gesundheitszustandes ein signifikant erhöhtes
Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf
haben, insbesondere bei erhöhter Kontaktdichte (etwa in
Pflegeheimen und anderen Einrichtungen der Langzeitpflege)
|
Der als fett markierte Ausdruck ist dabei im Sinne von "noch vor allen anderen zu priorisierenden Gruppen" zu verstehen.
