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Zitat von captain hook
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Der Verfassungsgerichtshof sah in dem Eilverfahren keine Hinweise auf eine offensichtliche Verfassungswidrigkeit der Regelungen. Die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschränkten zwar die Grundrechte der Menschen gravierend, erklärten die Richter. Ihnen habe jedoch "eine besorgniserregende Entwicklung des Infektionsgeschehens mit einer erheblich gestiegenen Gefahr für Leib und Leben einer Vielzahl von Menschen bei drohender Überforderung des Gesundheitssystems" zugrunde gelegen. Auch gegenwärtig sei das Infektionsgeschehen auf weiterhin hohem Niveau.
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wenn sie bis 35 gewartet hätten und dann den Richtern erklärt hätten, dass die Kurve fallend ist und es einen Impuls nach unten gibt und somit die Maßnahmen nicht mehr zielgerichtet seien, sondern aus einer Zeit der steigenden Zahlen mit einem Impuls zu größeren Zahlen stammen, und deshalb zurückgenommen werden müssen und nicht den Einen gegen den Anderen auszuspielen, wie es die Politik aufgrund fehlender Phantasie und Führung derzeit macht, dann wäre vermutlich ein anderer Spruch rausgekommen.
Aber so
