Zitat:
Zitat von DocTom
...die Leute vor der Lybischen Küste abfangen und nach Afrika zurückbringen ist übrigens auch von der rechtlichen Seite gedeckt. ....
|
Die EU darf rechtlich Flüchtlinge an der Grenze zurückweisen, wenn sie aus einem sicheren Drittstaat die Grenze überqueren wollen. Das ist bei Libyen nicht gegeben. Die Schwarzafrikaner werden dort erpresst, gefoltert, inhaftiert, in menschenunwürdigen Lagern gefangen gehalten etc. Im Falle der griechisch-türkischen Grenze ist die Einstufung der Türkei als sicherer Drittstaat auch nicht gegeben. D.h. die Flüchtlinge müssen die Möglichkeit erhalten, Asyl zu beantragen, z.B. an der griechischen Grenze oder italienischen. Und für die Menschen in Seenot gelten die besonderen Seenotsrettungsgesetze. Eine Überstellung von Flüchtlingen nach Libyen ist eindeutig durch die Genfer Flüchtlingskonvention, das EU-Recht, das DE-Recht nicht gedeckt und gesetzwidrig.