Zitat:
Zitat von Trimichi
Veto!
aus wiki:
Die Reisefreiheit ist als individuelles Recht in internationalen Abkommen verankert. Es gilt vorrangig die Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der UN mit den Artikeln 12 bis 15.
Als völkerrechtliche Vereinbarung gilt der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte in Artikel 12 die Reisefreiheit. Dort regelt Artikel 12 das Recht auf Ausreise und Rückkehr.
link zum Artikel 12: https://www.admin.ch/opc/de/classifi...index.html#a12
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Es hätte geholfen, den verlinkten Artikel 12 bis zu Ende zu lesen:
Zitat:
Art. 12
(1) Jedermann, der sich rechtmässig im Hoheitsgebiet eines Staates aufhält, hat das Recht, sich dort frei zu bewegen und seinen Wohnsitz frei zu wählen.
(2) Jedermann steht es frei, jedes Land einschliesslich seines eigenen zu verlassen.
(3) Die oben erwähnten Rechte dürfen nur eingeschränkt werden, wenn dies gesetzlich vorgesehen und zum Schutz der nationalen Sicherheit, der öffentlichen Ordnung (ordre public), der Volksgesundheit, der öffentlichen Sittlichkeit oder der Rechte und Freiheiten anderer notwendig ist und die Einschränkungen mit den übrigen in diesem Pakt anerkannten Rechten vereinbar sind.
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Nur so als Hinweis "Volkssgesundheit" wird ausdrücklich als Grund genannt, um die Reisefreiheit einzuschränken.
M.