Zitat:
Zitat von tandem65
Das hast Du falsch verstanden. Er hat als Kaufmann im allgemeinen eine besondere Informationspflicht aus der heraus er selbst wissen muß daß die 50m Bannkreis bestehen. Daraus ergibt sich natürlich nicht daß er seine Kunden informieren muß daß diese Bank nicht mit dem Eis in der Hand genutzt werden sollte.
Sinn macht es allerdings schon um seine Kunden vor blöden Bußgeldern zu schützen. 
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Was passiert dann, wenn 60m von der einen Eisdiele entfernt eine zweite ist? reicht es dann 50m Abstand zu der Eisdiele zu halten wo man das Eis gekauft hat, oder muss man auch noch 50m Abstand zu einer zweiten Eisdiele halten, von deren Existenz man vielleicht gar nicht weiss? In Bayern ist das zum Glück pragmatischer geregelt. Bei manchen Vorschriften hat man echt den Eindruck, dass es nur darum geht abzukassieren.