Zitat:
Zitat von Klugschnacker
Wenn der Veranstalter die Veranstaltung absagt, ist die Rückzahlung des Startgeldes unabhängig vom Verschulden des Veranstalters. So steht es im Gesetz.
Grüße,
Arne
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Hallo Arne,
Danke für die ausführlichen Angaben.
Die Gesetzeslage ist klar und steht in Gegensatz zu den AGB.
Die Frage wäre, ob solche Fälle schon einmal höchstrichterlich entschieden wurden?
Wenn ja, hätte dies, nach meinem Rechtsverständnis zur Folge, dass die gesamten AGB nichtig werden, mit allen Rechtsfolgen. Das wäre nicht gut.