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Alt 29.03.2020, 14:37   #262
abc1971
Szenekenner
 
Benutzerbild von abc1971
 
Registriert seit: 20.04.2012
Beiträge: 1.237
Zitat:
Zitat von Klugschnacker Beitrag anzeigen
Wenn der Veranstalter die Veranstaltung absagt, ist die Rückzahlung des Startgeldes unabhängig vom Verschulden des Veranstalters. So steht es im Gesetz.


Grüße,
Arne
Hallo Arne,

Danke für die ausführlichen Angaben.
Die Gesetzeslage ist klar und steht in Gegensatz zu den AGB.
Die Frage wäre, ob solche Fälle schon einmal höchstrichterlich entschieden wurden?
Wenn ja, hätte dies, nach meinem Rechtsverständnis zur Folge, dass die gesamten AGB nichtig werden, mit allen Rechtsfolgen. Das wäre nicht gut.
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mal schauen, was kommt
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