Zitat:
Zitat von Jörn
Sind das nicht Falschmeldungen? Die eigene Wohnung darf man vermutlich aufsuchen, oder nicht? Ich finde aber, dass man in der ersten Zeit, wo natürlich alles sehr hektisch zugeht, nicht auf jede kleinste Ausnahme gesondert eingehen kann. Dafür braucht man mehr Zeit — und die bräuchte jeder Politiker und jede Behörde, egal mit welchem Parteibuch.
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Eine Berliner Bekannte von mir hat eine Zweitwohnung auf Usedom. Sie sagte mir, dass sie zur Zeit nicht da hin dürfe und abreisen musste, weil Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern den Aufenthalt aktuell verbieten. Ich habe das jetzt nicht überprüft, weiss nur, dass alle Urlauber diese Bundesländer verlassen mussten, sie auch. Dafür stehen jetzt bei uns auf dem Parkplatz an der Badestelle am See in der Uckermark (Brandenburg) die Berliner Wohnmobile, die sonst um die Jahreszeit an der Ostsee stehen würden. Auch wenn die Berliner Luft besungen wird, gesünder wäre es für meine Bekannte in Usedom am Strand, zumal ihre Frau und Mitbewohnerin als Künstlerin eine eher kontaktfreudige Person ist.
In Italien würde das auch nicht mehr gehen oder in Spanien, nehme ich an, nämlich eine Fahrt zum Zweitwohnsitz. Und das sehe ich nicht als kleinste Ausnahme an, sondern als existentiellen Teil der persönlichen Bewegungsfreiheit, die niemanden gefährdet! Insofern habe ich kein Verständnis für solche sinnfreien Ausgeh- und Fahrverbote.
Zitat:
Zitat von Jörn
Ist das nicht Feldgeschrei einiger weniger Provinzpolitiker, welches man getrost ignorieren kann? Die Bundeswehr darf keine polizeilichen Maßnahmen übernehmen, und Frau AKK hat dies auch sofort klargestellt. Ein Blick ins Gesetzbuch hilft.
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Die Notstandsgesetze erlauben den ordnungspolitischen Einsatz und eventuell das Infektionschutzgesetz, was ich jetzt nachschauen müsste.