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Habe gerade erhalten:
Kabinett Brandenburg beschließt Rechtsverordnung.
ab sofort gilt ein Verbot für Veranstaltungen ab 50 Teilnehmenden, bei weniger als 50 Menschen gelten genaue Vorgaben über Anwesenheitslisten.
Dazu recht konkrete Regelungen zu
-Verkaufsstellen des Einzelhandels
-Kultur-, Sport- und andere Freizeiteinrichtungen
-Sportbetriebe
-Krankenhäuser
-Pflegeheime
Es bleibt zu hoffen, das es dabei bleiben kann und wir nun alle vernünftig handeln.
Sollte das nicht geschehen wird es weitere Restriktionen geben, es kommt also auf uns selbst an.
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