Dogmen. Wikipedia. Dort steht:
"Unter einem Dogma versteht man eine
feststehende Definition oder eine grundlegende, normative Lehraussage, deren Wahrheitsanspruch als
unumstößlich festgestellt wird."
Merke: Ein Dogma steht fest und ändert sich nicht.
Im Ersten Vatikanischem Konzil (1870) wurde der Begriff Dogma im engeren Sinn festgehalten:
Zitat:
„Mit göttlichem und katholischem Glauben (fide divina et catholica) ist all das zu glauben (ea omnia credenda), was im geschriebenen oder überlieferten Wort Gottes enthalten ist (in verbo Dei scripto vel tradito) und von der Kirche im feierlichen Lehrurteil oder durch gewöhnliche und allgemeine Lehrverkündigungen als von Gott geoffenbart zu glauben vorgelegt wird (tamquam divinitus revelata credenda proponuntur).“
– I. Vatikanisches Konzil (DH 3011)
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Merke: Nur die offizielle Verkündigung zählt -- nicht das private Dafürhalten von einzelnen Gläubigen.
Blicken wir dazu in den aktuellen Katechismus der Heiligen Römischen Kirche:
Zitat:
16. Wem steht es zu, das Glaubensgut verbindlich auszulegen?
Die verbindliche Auslegung des Glaubensgutes obliegt allein dem lebendigen Lehramt der Kirche, das heißt dem Nachfolger Petri, dem Bischof von Rom, und den Bischöfen in Gemeinschaft mit ihm. Dem Lehramt, das im Dienst des Wortes Gottes das sichere Charisma der Wahrheit besitzt, steht es auch zu, Dogmen zu definieren: Das sind Formulierungen von Wahrheiten, die in der göttlichen Offenbarung enthalten sind. Diese Autorität erstreckt sich auch auf Wahrheiten, die mit der Offenbarung in einem notwendigen Zusammenhang stehen.
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Und:
Zitat:
10. Welchen Wert haben Privatoffenbarungen?
Sie gehören nicht zum Glaubensgut.
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