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In diesem Zusammenhang: gibt es für die Kommunen überhaupt eine "Streupflicht" oder auch "Räumpflicht"?
Bei uns gibt es durchaus je nach verantwortlicher Kommune viele Straßen und Radwege, die überhaupt nicht geräumt und gestreut werden. Ich vermute, dass der Winterdienst im juristischen Sinne, zumindest für die Kommunen eher eine Art freiwillige Serviceleistung darstellt, so wie die sehr unterschiedliche Handhabung des umgangs mit Schnee und Eis je nach Stadt/ Gemeinde vermuten lässt.
Für Autos mit Winterbereifung ist festgefahrener Schnee tatsächlich gut fahrbar und wesentlich griffiger als z.B. überfrierende Nässe. In Skandinavien wird das vielerorts ja auch seit Jahren so gehandhabt. Als Radfahrer sind die dann irgendwann entstehenden Sprurrillen, v.a. wenn es wärmer wird, allerdings ein massives Problem.
Manchmal muss ich dann bei bestimmten Bedingungen auf ein Mountainbike mit besonders großvolumigen Reifen ausweichen, weil Crosser oder gar Rennrad in den entsprechenden Passagen nicht mehr fahrbar sind.
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