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triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum - Einzelnen Beitrag anzeigen - Haftung bei Sturz wegen Glatteis auf Radweg
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Alt 18.12.2018, 16:10   #9
bergflohtri
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Registriert seit: 31.01.2014
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Zitat:
Zitat von triwolf Beitrag anzeigen
Servus zusammen,

mich hat es heute morgen leider wegen der Eisglätte auf den Asphalt gelegt. Ich war um 8:15 auf dem Radweg einer Vorfahrtstraße in München unterwegs. Aus der Seitenstraße kam ein Fahrzeug und nahm mir praktisch die Vorfahrt. Ich musste bremsen, dann ist mein Vorderrad auf einer eisglatten Stelle weggeschmiert und ich lag da. Helm und den dicken Winterklamotten zum Dank bin ich bis auf etliche Blutergüsse okay. Die PKW Fahrerin ist auch sofort ausgestiegen und hat sich nach meinem Befinden erkundigt und entschuldigt. Ohne Glätte wäre ich locker vor dem Fahrzeug zu stehen gekommen und es wäre nichts passiert. In der Stadt ist das ja praktisch Fahrradalltag.
Eine eventuelle Schuld würde in dem Fall sicher bei der PKW Fahrerin liegen. Wie wäre es denn nun, wenn ich nur gebremst hätte um meine Geschwindigkeit etwas zu verringern? Wäre die Stadt eventuell haftbar wegen Versäumen der Streupflicht?
Insgesamt waren heute fast alle Radwege in München immer wieder mal mit Glatteis überzogen. Der Regen hat gestern nacht gegen 22 Uhr aufgehört und da kann man dann auch nicht mehr von Blitzeis oder überraschenden Verhältnissen sprechen. Hat die Stadt hier ihre Räum- und Streupflicht verletzt? Was meint die geballte Forenintelligenz?
- es geht denke ich in erster LInie darum welcher Schaden tatsächlich entstanden ist. Das sind wohl die Blutergüsse, wenn am Rad nichts weiter passiert ist. In Österreich ist es so, dass wenn Du nach einem Verkehrsunfalls ins Spital gehst und Verletzungen auch geringfügiger Art festgestellt werden, ein Formular ausgefüllt wird auf dem der Verletzte angibt ob seiner Meinung nach ein Eigen- oder ein Fremdverschulden vorliegt. Bei Angabe von Fremdverschulden wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, es gibt eine polizeiliche Einvernahme, und die Staatsanwaltschaft entscheidet, ob eine Anklage wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet wird. Wenn die Verletzungen nur geringfügig sind, dann wird meistens auf eine Anklage verzichtet.

- in dem von Dir beschriebenen Fall stellt sich die Frage, wer als Fremdverschuldender in Frage kommt - die Frau, weil sie Dir die Vorfahrt genommen hat, oder die Stadt weil sie der Streupflicht nicht ausreichend nachgekommen ist.

In weiterer Folge unterscheiden sich die strafrechtlichen Aspekte hinsichtlich einer fahrlässigen Körperverletzung und die zivilrechtlichen Aspekte hinsichtlich eines Schadenersatzes. Wäre die Stadt haftbar, dann müsste strafrechtlich eine konkrete Person belangt werden, die ihrer Sorgfaltspflicht im Rahmen der Straßenräumung nicht ausreichend nachgekommen ist.

- wenn nicht viel passiert ist außer ein paar blauen Flecken, dann würde ich es dabei belassen - sonst hast Du in geraumer Zeit nur mehr die Erinnerung, dass Du auf der Straße weggerutscht bist, aber bald eine Polizeiladung im Postkasten und kannst Dich mit dem ganzen Behördenkram auseinandersetzen.
bergflohtri ist offline   Mit Zitat antworten