Hier mal ein konkreter Fall, warum es u.a. beim § 130 geht. Ein Mann wurde zu 8 Monaten Haft verurteil, weil er im Schwimmbad in Oranienburg bei Berlin ein Tatoo vom Eingang eines KZ, versehen mit dem Spruch: "Jedem das Seine", öffentlich zeigte. Ich erinnere mich noch gut an die Diskussion, als unmittelbar nach dem Vorfall zahlreiche Foristen im Tagesspiegel darin eine Meinungsäusserung, gedeckt durch die Meinungsfreiheit, und keine Strafttat sehen wollten.
Das öffentliche Zeigen des KZ-Tattoos über einen Zeitraum von zwei Stunden in einem Erlebnisbad sei eine eindeutige Meinungsäußerung und erfülle den Tatbestand der Volksverhetzung, sagte die Gerichtssprecherin. Bei dem Urteil gehe es auch um die Verteidigung der Rechtsordnung.