Zitat:
Zitat von Stefan
Klar und wenn dann nachher was passiert, dann ist der Veranstalter der Schuldige, weil man ja im August nicht mit Eis auf der Strasse rechnen konnte.
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- und wenn sich ein Teilnehmer im kritischen Straßenabschnitt verletzt und eine Farlässigkeit des Veranstalters im Raum steht, dann finden sich Einzelpersonen womöglich vor dem Strafrichter oder haben eine Zivilklage am Hals
