Zitat:
Zitat von Jörn
Matthias, wenn also die persönlichen Überzeugungen des Täters egal sind (wie Du schreibst): Ist es dann nicht auch egal, ob der Richter diese Überzeugungen wertschätzt?
|
Ich schrieb, dass die persönlichen Überzeugungen des Täters in UNSEREM Rechtssystem nicht von Bedeutung sein sollten, wies aber auch auf Grenzfälle hin, bei denen dies nicht schwierig ist. Es mag vielleicht aber auch Kulturen/Rechtssysteme geben, bei denen es als gerechter gelten mag, den persönlichen Glauben des Täter zu berücksichtigen (siehe das Zitat des Richters).
Zitat:
Zitat von Jörn
Welche Beweisführungsmethode schlägst Du an Stelle der "naturwissenschaftlichen Beweisführungsmethode" vor? Nehmen wir an, drei Personen würden sich anbieten, in diesen unwägbaren Fällen die Schuld und das Strafmaß zu bemessen:
- Papst Franziskus unter Anbetung von JHWH
- die oberste Autorität des Hinduismus unter Anbetung des Affengottes "Hanuman"
- Schwester "Aurora" von Astro-TV unter Zuhilfenahme eines grünen Kristalls.
Würdest Du dann zustimmen, dass hier ein faires Urteil gesprochen würde, dessen Fairness höher wäre als das Urteil einer "naturwissenschaftlichen Beweisführungsmethode"?
|
Wie ich schon schrieb, wirst du bei der Gewichtung von Fakten für eine Urteilsfindung mit der naturwissenschaftlichen Beweisführung schnell Probleme bekommen, auch ohne Einbeziehng persönlicher Motive des Täters.
Die Einschätzung, ob das Urteil des (deutschen) Richters, des Pabstes oder von wem auch immer gerechter ist, erfolgt wiederum unter Berücksichtigung des jeweiligen Wertesystems bzw. des Wertesystems des Betrachters. Eine absolute und allgemeingültige Antwort wirst du nicht finden.
M.