@ Volker, in dem Fall deiner Mutter liegt auf jeden Fall eine Körperverletzung vor. Wahrscheinlich nicht mal mehr eine fahrlässige, da der Hund eigentlich ausreichend hätte gesichert sein müssen. Nun ist zu klären, ob deine Mutter auf einem Wald-, Radfahr-, oder Fußweg geradelt ist. Auf dem Fußweg sieht es ganz schlecht aus, ähnlich wie auf dem Waldweg, wo man zu 70(!)mithaftet, wenn man als Radfahrer oder Läufer einen Hund passiert, da man laut Gesetzgeber die Unberechenbarkeit des Tieres berücksichtigen muss ( genauso wie beim Kind!). Daher war der Einwand des Hundeführers, dass eine Warnung hätte erfolgen sollen ( klingeln!!) nicht falsch. Aber da ich den Vorfall nicht mit eigenen Augen gesehen habe, kann ich das Ganze nicht exakt beurteilen. Ich habe auch nix lesen können von Bissspuren, die ärztlich hätten versorgt werden müssen, was wichtig zu wissen ist, um die Ernsthaftigkeit des Zubisses beurteilen zu können (z.B. beschädigte Muskeln, Sehnen, oder Knochen bezeugen, dass der Biss kein reines Abwehr verhalten aufgrund des Schrecks, sondern unkontrollierte Aggression war). Ein aggressiver Hund wird zuerst , sofern keine weiteren Fälle bekannt sind mit Leinen-und Maulkorbzwang belegt, bei Folgefall nach Überprüfung meist getötet.
@ Drullse,
das Problem sind nicht die mangelnden Kontrollen, sondern mangelnde Kompetenz und juristisches Wissen von diesen. Oft ist für die Kontrolleure nicht klar wo welche Regelungen gelten, was natürlich unnötige Kosten durch unnötige Klagen verursacht. Oft werden Euro-Jobber als nicht befugte Kontrolleure eingesetzt, was für eine Motivation für diese Leute, sich für nix beschimpfen und belehren zu lassen müssen.
In Hamburg scheint es jedoch zu funktionieren

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Gruß aus Arm-aber-sexy-Berlin, Björn
