Zitat:
Zitat von Vicky
Deine Frage beantwortet das BVerfG folgendermaßen:
"… Bedenken, die sich gegen das Aufwachsen von Kindern in gleichgeschlechtlichen Elterngemeinschaften im Allgemeinen richten, wurden in der ganz überwiegenden Zahl der sachverständigen Stellungnahmen zurückgewiesen."
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Das ist ein bemerkenswerter Satz, den ich in dieser Deutlichkeit noch nicht kannte, danke dafür! Das Bundesverfassungsgericht steht nicht gerade im Ruf, übermäßig progressiv zu sein.
