Zitat:
Zitat von MattF
Anders kommst du in den Konflikt Religionen verbieten zu wollen oder zu müssen.
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Was de jure in Deutschland gilt. Die freie Religionsausübung ist in Deutschland nur soweit möglich, wie andere Gesetze nicht berührt werden. Das Vollziehen der Scharia ist in Deutschland beispielsweise stark eingeschränkt. Die Mutter, die ihre Tochter verbrennt (siehe Medien wie SPON), weil die selbst bestimmt hat, wen sie heiratet, ist gemäß unserer Rechtsnormen nur eine feige Mörderin.
Wie wir in Deutschland leben wollen, wie wir uns ein zivilisiertes Zusammenleben vorstellen, welche Normen für uns gelten steht im GG, im StGB und im BGB. Und interessanterweise sind diese Rechtsnormen, im Gegensatz zu religiösen Normen, eben NICHT in Stein gemeißelt sondern unterliegen einem Wandel. Beispielsweise der Paragraph 175 StGB, Unzucht unter Männern (Endgültige Abschaffung in den 1990er Jahren). Man hat einfach erkannt, dass es der Gesellschaft nicht nur egal sein kann, sondern sogar egal sein muss, ob sich da in irgendeinem Schalfzimmer Mann und Frau oder Mann und Mann vergnügen, weil Sexualität unter Erwachsenen Privatsache ist, egal wie sie letztendlich im gegenseitigen Einvernehmen praktiziert wird.