Zitat:
Zitat von mopson
Aber was mir ein wenig traurig macht, ist das manch einer hier ein wenig blau-äugig an der Sache rangeht.
Warum ist Ausweisung hier falsch? Das Leben der Opfer darf für immer geschädigt bleiben, aber abschieben ist zu "streng"?
Das ist einfach unverständlich für mich. 
|
Ausweisung ist nicht immer falsch, aber in bestimmten Fällen. Im Gesetz ist eine Abwägung vorgesehen zwischen den
Ausweisungsinteressen des Staates und den
Bleibeinteressen des Ausländers und seines Umfeldes.
Das Bleibeinteresse ist in §55 AufenthG geregelt und es lohnt sich, einen Blick darauf zu werfen. Ein zu berücksichtigendes Bleibeinteresse besteht zum Beispiel, wenn die betroffene Person z.B. das Sorgerecht für minderjährige Kinder ausübt. Ein Ausländer kann mit einer deutschen Frau verheiratet sein und mit ihr deutsche Kinder aufziehen.
Ich bin der Meinung, dass man nur im Fall sehr schwerer Straftaten und bei einer erheblichen Gefährdung unseres Gemeinwohls Kindern ihren Vater oder ihre Mutter wegnehmen darf, oder ihre deutsche Heimat. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit muss gewahrt sein. Ein Tabu ist eine Ausweisung für mich jedoch keineswegs. Erwachsene, allein lebende Intensivtäter kann man durchaus damit konfrontieren.