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Zitat von Flow
Erst recht nicht, wenn die Tatumstände noch nicht vollständig aufgeklärt und die Täter eindeutig identifiziert sind.
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Ich wundere mich nur, warum dieser weise Schluss dann nicht für Straftaten mit vermutet rechtsextremen Hintergrund gilt? Hier hat man wenig Hemmungen, ganze Landstrichte im Osten als Nazihinterland zu klassifizieren und wenn es sich dann als Ente herausstellt, zuckt man mit den Achseln.
Das Messen mit zweierlei Maß ist es, das mir den Rest gibt. Wie schön wäre es, wenn man die Aufrechterhaltung der Ordnung verteidigte, egal aus welcher Richtung sie angegriffen wird. Dann müsste man nicht so viel differenzieren, sondern könnte sich auf ein paar simple Prinzipien der Menschlichkeit und Rechtschaffenheit zurückziehen.