Zitat:
Zitat von kullerich
Die Chancengleichheit besteht nicht nur "formal", sondern sie besteht. PUNKT.
Denn die Chancengleichheit ist nicht das gleiche wie die Torwahrscheinlichkeit (um mein Fußballbeispiel wieder zu bemühen), sondern eine im Grundgesetz verankerte Maxime, die dazu dient, juristisch nachweisbare Missachtung auf dem Klageweg ahnden zu können.
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Ja, sie besteht von mir aus auch nicht-formal, nenne das wie du willst. Nur bekommen am Ende halt nicht unbedingt die Intelligentesten eines Jahrgangs einen Abschluß an der Uni. Nicht jede Familie kann 2 oder 3 Kinder bis zum Uniabschluß durchfinanzieren. Entsprechend müssten ja die Abschlußjahrgänge gleich verteilt sein wie die Kindergartenjahrgänge. Ich kann mir aus eigener Erfahrung nicht vorstellen, dass dem so ist.