Zitat:
Zitat von floehaner
Auf der gesammten Strecke (Schwimmen, Radln, Laufen) ist die Mitnahme des Handys verboten. Einzige Ausnahme: MP3-Player fürs Laufen, wenn die Lautstärke keine anderen Sportler belästigt.
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Wo steht, dass das Mitführen von Handys verboten ist. Laut Sportordnung ist nur die Benutzung von Smartphones verboten. Wenn es in der Werkzeugtasche unterm Sattel ist und trackt stört es keinen. Ist jetzt aber nur meine Meinung!