Zitat:
Zitat von tomerswayler
Weil?
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Das halten/parken in beiden Fällen nicht zulässig ist. Gehalten wird am Rand des rechten Fahrstreifens und das ist am linken Rand des Radwegs, ob nun Benutzungspflichtig oder nicht.
Nur weil es gemacht und toleriert wird ist es nicht auch so vorgesehen.
Und weil Du diese Nachfrage noch einmal stellst wundert es mich nicht daß ich so oft auf die Fahrstreifen ausweichen darf und mich dort anhupen lassen darf.