Zitat:
Zitat von holger
Vielleicht haben wir uns ja missverstanden.
Aber ich halte es gerade wegen der schwierigen Anfahrtsituation für (auch strafrechtlich) bedenklich, einen Zuschauer der sich z.B. nahe der WZ1 aufhält, an 112 zu verweisen.
Während auf der anderen Seite des Zaunes ein BRK-Erste-Hilfe Zelt in Sichtweite steht.
Dessen Personal aber - zumindest bis 2013 - einzig für Notfälle innerhalb der Wechselbereich-Grenzen zuständig ist.
Wie schon in meinem vorherigen Beitrag geschrieben, galt dieses früher analog auch im Finisherbereich.
(Wie würdest Du Dich fühlen, wenn Du dringend Erste Hilfe brauchst; an mehreren Eingängen zum großen Zelt um Zutritt zu den Sani´s bittest - aber nicht zu ihnen gelassen wirst? ... Aber inzwischen ist das ja da zumindest wohl nicht mehr möglich)
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Bei echten, erkennbaren Notfällen ist
jeder zur Hilfe verpflichtet, soweit es seinen Fähigkeiten entspricht. Sanis, Ärzte und auch medizinische Laien. Alles andere ist unterlassene Hilfeleistung und kann in der Tat bestraft werden.
Es gibt aber auch relative Notfälle, bei denen es dem Patienten zumutbar ist, an die dafür zuständigen Einrichtungen verwiesen zu werden.
Ich arbeite in einem Fachkrankenhaus ohne offizielle Notaufnahme. Trotzdem stehen desöfteren verunglückte Radfahrer bei uns an der Rezeption, da direkt an der Klinik der im Sommer hochfrequentierte und hochgefährliche Chiemseeradweg vorbei geht.
Keiner von diesen Radfahrern wird einfach weggeschickt, aber je nachdem, wie es ihm geht wird nach Erstversorgung von offenen Wunden oder Ruhigstellung frakturverdächtiger Knochen/ Gelenke mal ein Angehöriger des Verunfallten herbeitelefoniert, mal ein Taxi, um ihn nach Traunstein oder Prien in eine offizielle Notaufnahme bringen zu lassen, manchmal v.a. bei Schädelverletzungen auch direkt ein Notarzt über die Leitstelle mit RTW gerufen.