Zitat:
Zitat von Klugschnacker
Finde ich einen sehr wesentlichen Punkt, falls sich diese Aussage bestätigt. Danke Pioto!

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Trotzdem gibt es da noch eine kleine "Unschärfe", denn da steht:
"Versichert ist
die Durchführung des satzungsgemäßen Verbands- und Vereinsbetriebes."
Was ist denn das nun? Ich würde glauben, darunter fällt das angeordnete Training und ähnliches und nicht z.B. die private Radausfahrt, die man zufällig in Sportklamotten macht.
Aber Versicherung ist ja nur ein Nebenkriegsschauplatz.
Nachtrag: bei der Startpassversicherung steht:
"Der Versicherungsschutz besteht für die Startpassinhaber bei der
privaten Ausübung des
Triathlonsports in den Sportarten Schwimmen, Laufen und Radfahren. Mitversichert sind
übliche spezifische Trainingsmethoden wie Nordic-Walking, Nordic-Running, Inlinen,
Skilanglauf.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich jedoch ausdrücklich nicht auf die Ausübung von
weiteren Sportarten, wie z.B. Tennis, Fußball etc.."