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Alt 26.03.2014, 22:56   #8
qbz
Szenekenner
 
Benutzerbild von qbz
 
Registriert seit: 24.03.2008
Beiträge: 12.602
Zitat:
Zitat von Megalodon Beitrag anzeigen
Nach ein paar Tagen legt sich die Wut wieder.

Die Fluggesellschaft meint, dass ich nicht beweisen kann, dass das Rad drin war. Ich könnte es auch verkauft haben.

Ich weiß, wie dieser Pseudorechtsstaat in D funktioniert. Erstens bin ich selbst Teil desselben und zweitens habe ich erst vor ein paar Wochen gegen einen großen Konzern einen Prozess verloren. Die haben einfach solange prozessiert, bis ich angesichts der auf mich eventuell zukommenden Prozesskosten aufgegeben habe. Der letzte Schritt wäre BGH mit ungewissen Ausgang gewesen. Also fang ich jetzt erst garnicht an.
Welche Fluggesellschaft?

1 oder 2 Zeugen, welche beim Einchecken den Inhalt u. beim Abholen das Fehlen bezeugen, sollte IMHO als Beweis auch vor Gerichten eigentlich ausreichen, oder nicht?
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