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-   -   Ist Martin Engelhardt als Ehrenpräsident noch tragbar? (https://www.triathlon-szene.de/forum/showthread.php?t=6377)

Jahangir 05.12.2008 12:48

Ist Martin Engelhardt als Ehrenpräsident noch tragbar?
 
Meines Erachtens nicht. Unabhängig davon, ob an den Vorwürfen was dran ist, muss er zurücktreten. Anderenfalls riskiert der Verband nicht nur einen weiteren Image-, sondern auch noch einen finanziellen Schaden. Soweit ich weiß, wurden dem Deutschen Eishockey Bund staatliche Fördergelder gestrichen, weil der Sportausschuss der Meinung war, dass der Verband einem Anti-Dopingverstoß nicht dringlich genug nachgegangen ist, bzw. die verhängten Sanktionen nicht ausreichend waren. So liegen die Dinge auch hier. Martin Engelhardt ist als Ehrenpräsident nicht mehr vermittelbar. Bevor jetzt zu schnell jemand die Ehre des Ehrenpräsidenten verteidigt, sollte er darüber nachdenken, wie sehr sich ein Verband mit solch einem Ehrenpräsidenten angreifbar macht. Es gibt Verträge mit Sponsoren, die haben sehr strenge Anti-Doping Bestimmungen. Potentielle Sponsoren werden abgeschreckt, private Veranstalter, ich denke da an meinen Lieblingsfreund aus Maintal, werden sagen, mit so einem Verband wollen wir nichts zu tun haben, die DTU bekommt kein Geld von uns usw. und so fort. Es geht hier nicht um die Ehre einer einzelnen Person, sondern darum dass dem gemeinnützigen Sportverband DTU kein weiterer Schaden zugefügt wird. Dafür muss ME zurücktreten, unabhängig davon ob man ihn toll findet, was er für den Sport schon alles getan hat, er hehre Ziele hat usw.
Cengiz

outergate 05.12.2008 12:49

wer ist martin engelhardt? :Cheese:

neonhelm 05.12.2008 12:58

Zitat:

Zitat von outergate (Beitrag 163190)
wer ist martin engelhardt? :Cheese:

Das hab ich mich auch gerade gefragt... :Lachen2:

kullerich 05.12.2008 13:16

Zitat:

Zitat von Jahangir (Beitrag 163189)
Meines Erachtens nicht. Unabhängig davon, ob an den Vorwürfen was dran ist, muss er zurücktreten. Anderenfalls riskiert der Verband nicht nur einen weiteren Image-, sondern auch noch einen finanziellen Schaden. Soweit ich weiß, wurden dem Deutschen Eishockey Bund staatliche Fördergelder gestrichen, weil der Sportausschuss der Meinung war, dass der Verband einem Anti-Dopingverstoß nicht dringlich genug nachgegangen ist, bzw. die verhängten Sanktionen nicht ausreichend waren. So liegen die Dinge auch hier. Martin Engelhardt ist als Ehrenpräsident nicht mehr vermittelbar. Bevor jetzt zu schnell jemand die Ehre des Ehrenpräsidenten verteidigt, sollte er darüber nachdenken, wie sehr sich ein Verband mit solch einem Ehrenpräsidenten angreifbar macht. Es gibt Verträge mit Sponsoren, die haben sehr strenge Anti-Doping Bestimmungen. Potentielle Sponsoren werden abgeschreckt, private Veranstalter, ich denke da an meinen Lieblingsfreund aus Maintal, werden sagen, mit so einem Verband wollen wir nichts zu tun haben, die DTU bekommt kein Geld von uns usw. und so fort. Es geht hier nicht um die Ehre einer einzelnen Person, sondern darum dass dem gemeinnützigen Sportverband DTU kein weiterer Schaden zugefügt wird. Dafür muss ME zurücktreten, unabhängig davon ob man ihn toll findet, was er für den Sport schon alles getan hat, er hehre Ziele hat usw.
Cengiz


Jetzt lass' diesen Sack Reis doch einfach von alleine umfallen. Kein Sponsor und, wie man in den letzten Wochen gesehen hat, auch kein Bundesinnenminister und Bundestagsausschuss interessiert sich dafür, sonst wäre Scharping schon lange kein BDR-Dingenskirchen mehr...

docpower 05.12.2008 13:17

Wikipedia:
"Ein Ehrenvorsitzender einer politischen Partei oder eines Vereins ist eine Person, die sich um die Unterstützung und Förderung besonderem Maße verdient gemacht hat.

Die Ehrenmitgliedschaft kann an alle genannten Mitglieder sowie an solche natürlichen und juristischen Personen verliehen werden, die sich durch große Leistungen und eine lange Zugehörigkeit ausgezeichnet haben. Der Ehrenvorsitz kann an Vorstandsmitglieder verliehen werden, die sich durch ihren uneigennützigen Einsatz und ihr Engagement für den Verein in ganz besonderer Weise Verdienst erworben haben.

Ehrenmitglieder und Ehrenvorsitzende, die nicht gleichzeitig ordentliche Mitglieder sind, nehmen ohne Stimmrecht an den Versammlungen teil. Jedes Mitglied des Bundesverbandes ist zugleich Mitglied in dem Landesverband, in dem es seinen Wohnsitz hat. Die Ehrenmitgliedschaft bzw. der Ehrenvorsitz kann nur lebenden Personen verliehen werden. Sie erlischt mit dem Tod des Ehrenmitgliedes bzw. dem Ehrenvorsitzenden."

Und um das nur anzumerken:
Ich finde ihn nicht "toll".
Was in aller Welt bezweckst Du mit Deinem heiligen Zorn?

neonhelm 05.12.2008 13:24

Zitat:

Zitat von docpower (Beitrag 163205)
Sie erlischt mit dem Tod des Ehrenmitgliedes bzw. dem Ehrenvorsitzenden."

Meinst du nicht, dass das eine etwas zu drastische Massnahme ist, die du da aufzeigst...? :Lachen2:

docpower 05.12.2008 13:26

Zitat:

Zitat von neonhelm (Beitrag 163210)
Meinst du nicht, dass das eine etwas zu drastische Massnahme ist, die du da aufzeigst...? :Lachen2:

Hehe, so hab ich das natürlich nicht gemeint.
Sondern eher einmal Ehrenpräses, immer Ehrenpräses.

Hugo 05.12.2008 13:55

ja moment...sie kann ihm aber wieder aberkannt werden, oder?
war da nicht ma was mit kohl und der cdu:confused:


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