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Bleierpel 23.11.2024 16:44

Dreister Betrug…
 
Wie üblich in der Vorweihnachtszeit wird rege im Netz bestellt, so auch ich.

Heute steht der Postbote da: Paketchen, 159,90 € per Nachnahme, cash.
Ich erwarte eine Lieferung, aber Nachnahme? Wann hatte ich das zuletzt? 2015?
Na gut, Geld übergeben, er raus, ich Paket geöffnet, und..?
Ein Kinderfernglas, nichts was ich bestellt hätte…

Und jetzt? Die Post nimmt es nicht retour, ist ja geöffnet.
Die Post übernimmt auch keine Haftung, ist ja nur der Überbringer.
Der Versender gibt es in D nicht.
Anzeige? Ha ha ha, der ist gut!

159 € weg, für eine betrügerische Ar*chkra*pe, die sich auf kriminelle Art die Taschen voll macht…

Die Moral von der Geschichte: keine Annahme von Nachnahmegut zu Hause, Zeit lassen zur Prüfung, dann ggf. bei der Post Annahme verweigern.

Meik 23.11.2024 16:46

Zitat:

Zitat von Bleierpel (Beitrag 1764883)
Anzeige? Ha ha ha, der ist gut!

Warum ist der gut? Die Post hat doch die Daten von dem der das Geld bekommt. :confused:

sabine-g 23.11.2024 17:05

Ich weiß in der Regel ob ich per Nachnahme bestellt habe.

deralexxx 23.11.2024 19:00

Zitat:

Zitat von sabine-g (Beitrag 1764887)
Ich weiß in der Regel ob ich per Nachnahme bestellt habe.

Du vllt, aber wenn noch Partner im Haus wohnen, die nehmen dann das Paket für Sabine vllt an. Gute Masche eigentlich. Aber ja, die Post sollte doch die Daten haben und es wird per Überweisung an den "Betrüger" überwiesen. Also auf jeden Fall Anzeige erstatten IMHO.

StefanW. 23.11.2024 19:25

Zitat:

Zitat von deralexxx (Beitrag 1764891)
Du vllt, aber wenn noch Partner im Haus wohnen, die nehmen dann das Paket für Sabine vllt an.

In dem Fall hätte dann aber der Postbote ein Problem, denn:
"Wer darf eine Nachnahme-Lieferung annehmen?
Die Sendung per Nachnahme ist eine Postsendung mit Zusatzleistung, weshalb nur die als Empfänger angegebene Person das Paket entgegen nehmen darf. Allerdings kann man als Empfänger auch Familienmitgliedern, Nachbarn oder Mitbewohnern eine Vollmacht erteilen, die es erlaubt auch eine andere Person zur Annahme der Lieferung zu berechtigen. "

noam 24.11.2024 00:37

Zitat:

Zitat von Meik (Beitrag 1764885)
Warum ist der gut? Die Post hat doch die Daten von dem der das Geld bekommt. :confused:

Nennt sich dann rechtlich Kontoeröffnungsbetrug in Verbindung mit Identitätsdiebstahl bei irgendeiner windigen Onlinebank.


Die Kohle ist wohl weg. Aber Anzeige kann vielleicht andere vor Schaden bewahren

MattF 24.11.2024 11:53

Man kann das Päckchen auch einfach mit dem Boten zusammen aufmachen und reinschauen, wenn man unsicher ist.

Wir hatten letztens den Fall, dass der Bote sogar verlangt hat, dass das Päckchen / großer Umschlag geöffnet wird, da es so leicht war und man nicht gefühlt hat, dass was drin ist. Dass er überprüfen wollte, ob überhaupt was drin ist, damit es nicht später Ärger gibt. Ich hatte was ganz Kleines bestellt :liebe053: Meine Frau hat es angenommen.



P.s.: Ne kein Diamant :Cheese:


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