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Kurzarbeitergeld
https://www.saarbruecker-zeitung.de/..._aid-49759289?
Timo Boll als Profi verdient einen hohen 6 stelligen Betrag p.a. Dachte, dass das Kurzarbeitergeld als Instrument des Sozialstaates, Härten abfedern und Menschen in Not helfen soll, so dass Arbeitnehmer auch ihren Arbeitsplatz nicht verlieren sollen. |
Das kann viel heißen. Wahrscheinlich is es eine Scheißmeldung :Maso:
Außerdem verauslagt das Kurzarbeitergeld (und den AG Anteil der Sozialversicherungen) der Arbeitgeber. Nur wenn der Arbeitgeber vorher bei der Agentur für Arbeit Kurzarbeit angezeigt hat, ihm die KA auch genehmigt wurde, dann kann er das vorher verauslagte KA Geld von der Agentur für Arbeit zurück bekommen. Außerdem kann man Kurzarbeit nur für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer abrechnen. Inwieweit die Kriterien auf das Arbeitsverhältnis eines Profisportlers zutreffen, weiß ich nicht. Gefühlt fällt Boll/sein AG nicht in die Regelungen. :Blumen: |
Zitat:
Auch Fußballprofis würden KAG bekommen, wenn ihr Verein zahlungsunfähig würde. KAG hängt nicht vom Vermögen ab, es gibt keine Anrechnung oder Überprüfung wie reich ein Mensch ist. Und Nebentätigkeiten die man vorher schon hatte, werden auch nicht angerechnet. Allerdings vielleicht beruhigt es etwas, es gibt KAG nur bis zur Bemessungsgrenze des Sozialversicherungsbeitrages, wobei ich schätze dass Boll bei seinem Tischtennisverein gar nicht so viel verdient. Ein weiterer Aspekt ist, darüber sollten Profis nachdenken ist, dass Unfälle/Verletzungen beim Training, dann keine Arbeitsunfälle mehr sind, wenn man auf Kurzarbeit Null ist. Training ist dann privat, bzw. max über den Verein abgesichert wie jedes Mitglied. |
Zitat:
https://www.stuttgarter-zeitung.de/i...3036d7a2b.html |
Warum sollte er, wenn sein Arbeitgeber für ihn Sozialversicherungsbeiträge gezahlt hat, keine Leistungen aus der Sozialversicherung beziehen?
Mir wäre nicht bekannt, dass für Kurzarbeitergeld Hilfsbedürftigkeit vorliegen muss. |
Zitat:
Zitat:
Im Insolvenzfall kann ein Arbeitnehmer Insolvenzgeld beantragen, wenn der AG seiner Gehltszahlungsverpflichtung nicht nachkommen kann. Wird während einer Kurzarbeit das Insolvenzverfahren eröffnet und hat der AG von der Arbeitsagentur KUG als Ersatz für die verauslagte Leistung erhalten und diese nicht an die AN weitergegeben, dann kann die Arbeitsagentur dies als Gläubiger zurückfordern. :Blumen: |
Zitat:
Ob Sportprofis sozialversicherungspflichtig Beschäftigte oder als Selbstständige anzusehen sind, ist mit Sicherheit im Einzelfall zu prüfen. Hier sei als Verständnis z.B. auf die Scheinselbstständigkeitsprüfung von Freiberuflern hingewiesen. Bei Haufe findet man: Zitat:
:Blumen: |
Kug-Tabelle
Timo Boll bekommt also irgendwas zw. 1.909 € und 2.400€..... Vorausgesetzt, er ist, wie Helmut S schrieb, SV-Pflichtig..... |
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