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Drop 26.03.2020 19:21

Kurzarbeitergeld
 
https://www.saarbruecker-zeitung.de/..._aid-49759289?

Timo Boll als Profi verdient einen hohen 6 stelligen Betrag p.a.

Dachte, dass das Kurzarbeitergeld als Instrument des Sozialstaates, Härten abfedern und Menschen in Not helfen soll, so dass Arbeitnehmer auch ihren Arbeitsplatz nicht verlieren sollen.

Helmut S 26.03.2020 19:29

Das kann viel heißen. Wahrscheinlich is es eine Scheißmeldung :Maso:

Außerdem verauslagt das Kurzarbeitergeld (und den AG Anteil der Sozialversicherungen) der Arbeitgeber. Nur wenn der Arbeitgeber vorher bei der Agentur für Arbeit Kurzarbeit angezeigt hat, ihm die KA auch genehmigt wurde, dann kann er das vorher verauslagte KA Geld von der Agentur für Arbeit zurück bekommen. Außerdem kann man Kurzarbeit nur für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer abrechnen.

Inwieweit die Kriterien auf das Arbeitsverhältnis eines Profisportlers zutreffen, weiß ich nicht. Gefühlt fällt Boll/sein AG nicht in die Regelungen.

:Blumen:

MattF 26.03.2020 19:32

Zitat:

Zitat von Drop (Beitrag 1520344)
[

Dachte, dass das Kurzarbeitergeld als Instrument des Sozialstaates, Härten abfedern und Menschen in Not helfen soll, so dass Arbeitnehmer auch ihren Arbeitsplatz nicht verlieren sollen.

Kurzarbeitergeld bekommt jeder Arbeitnehmer.

Auch Fußballprofis würden KAG bekommen, wenn ihr Verein zahlungsunfähig würde.

KAG hängt nicht vom Vermögen ab, es gibt keine Anrechnung oder Überprüfung wie reich ein Mensch ist.
Und Nebentätigkeiten die man vorher schon hatte, werden auch nicht angerechnet.

Allerdings vielleicht beruhigt es etwas, es gibt KAG nur bis zur Bemessungsgrenze des Sozialversicherungsbeitrages, wobei ich schätze dass Boll bei seinem Tischtennisverein gar nicht so viel verdient.


Ein weiterer Aspekt ist, darüber sollten Profis nachdenken ist, dass Unfälle/Verletzungen beim Training, dann keine Arbeitsunfälle mehr sind, wenn man auf Kurzarbeit Null ist.
Training ist dann privat, bzw. max über den Verein abgesichert wie jedes Mitglied.

MattF 26.03.2020 19:38

Zitat:

Zitat von Helmut S (Beitrag 1520348)

Inwieweit die Kriterien auf das Arbeitsverhältnis eines Profisportlers zutreffen, weiß ich nicht. Gefühlt fällt Boll/sein AG nicht in die Regelungen.

:Blumen:

Porfisportler in Vereinen, wie ich schon sagte auch Fußballprofis, sind Arbeitnehmer.

https://www.stuttgarter-zeitung.de/i...3036d7a2b.html

Stefan 26.03.2020 19:46

Warum sollte er, wenn sein Arbeitgeber für ihn Sozialversicherungsbeiträge gezahlt hat, keine Leistungen aus der Sozialversicherung beziehen?

Mir wäre nicht bekannt, dass für Kurzarbeitergeld Hilfsbedürftigkeit vorliegen muss.

Helmut S 26.03.2020 19:50

Zitat:

Zitat von MattF (Beitrag 1520349)
Kurzarbeitergeld bekommt jeder Arbeitnehmer.

Das ist falsch. Nur für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer kann KUG abgerechnet werden. Ich z.B. bin ebenfalls angestellter Arbeitnehmer, bin aber nicht sozialversicherungspflichtig. Ich bin Vorstand einer kleinen AG. Für mich kann kein KUG von meinem Arbeitgeber angerechnet werden.

Zitat:

Zitat von MattF (Beitrag 1520349)
Auch Fußballprofis würden KAG bekommen, wenn ihr Verein zahlungsunfähig würde.

Auch das ist falsch hinsichtlich der Bedingung. Zahlungsunfähigkeit hat nichts mit der Gewährung von Kurzarbeitergeld zu tun insbesondere ist es keine Voraussetzung.

Im Insolvenzfall kann ein Arbeitnehmer Insolvenzgeld beantragen, wenn der AG seiner Gehltszahlungsverpflichtung nicht nachkommen kann. Wird während einer Kurzarbeit das Insolvenzverfahren eröffnet und hat der AG von der Arbeitsagentur KUG als Ersatz für die verauslagte Leistung erhalten und diese nicht an die AN weitergegeben, dann kann die Arbeitsagentur dies als Gläubiger zurückfordern.


:Blumen:

Helmut S 26.03.2020 19:58

Zitat:

Zitat von MattF (Beitrag 1520351)
Porfisportler in Vereinen, wie ich schon sagte auch Fußballprofis, sind Arbeitnehmer.

https://www.stuttgarter-zeitung.de/i...3036d7a2b.html

Wie oben schon gesagt: Es ist nicht das Kriterium, ob er Arbeitnehmer ist oder nicht, sondern ob er sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer ist oder nicht.

Ob Sportprofis sozialversicherungspflichtig Beschäftigte oder als Selbstständige anzusehen sind, ist mit Sicherheit im Einzelfall zu prüfen. Hier sei als Verständnis z.B. auf die Scheinselbstständigkeitsprüfung von Freiberuflern hingewiesen.

Bei Haufe findet man:

Zitat:

1.3 Berufssportler
Berufssportler sind grundsätzlich sozialversicherungsrechtlich selbstständig tätig, wenn sie ihre Sportart allein betreiben (z. B. im Tennis, beim Skispringen oder beim Golf). Sie verfolgen wirtschaftliche Interessen mit der Ausübung des Sports und unterscheiden sich insoweit von den reinen Amateursportlern. Werden Berufssportler innerhalb einer Mannschaft tätig (z. B. Fußball, Eishockey), sind sie abhängig Beschäftigte und gelten als Arbeitnehmer. Das gilt auch bei sehr hohen Einkünften. Voraussetzung ist die Erbringung einer fremdbestimmten Leistung bei persönlicher Abhängigkeit.
Quelle: https://www.haufe.de/personal/haufe-...HI2744477.html

:Blumen:

Bleierpel 26.03.2020 20:18

Kug-Tabelle
Timo Boll bekommt also irgendwas zw. 1.909 € und 2.400€.....

Vorausgesetzt, er ist, wie Helmut S schrieb, SV-Pflichtig.....


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