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Arbeitsvertrag - Kündigungsfristen
Hallo,
wer kennt sich mit Arbeitsverträgen/Kündigungsfristen aus? In der Familie gibt es diesbezüglich folgende Frage bzw. wer kann uns Folgendes erklären: "Nach Ablauf der Probezeit ist eine ordentliche Kündigung des Vertrages nur unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen möglich (§ 622 BGB). Eine gesetzliche Verlängerung der Kündigungsfrist zugunsten der Angestellten wirkt direkt gleichermaßen zugunsten der Firma (§622 Abs. 6 BGB)." Was genau heißt das, wie schnell kann eine Kündigung durch den Arbeitnehmer erfolgen bzw. wann kann frühestens der neue Job angetreten werden? Vielen Dank für eure Unterstützung!!! CiaoCiao rennmaus4444 |
Meiner Meinung nach heißt das, dass der Arbeitnehmer immer dieselbe Kündigungsfrist hat wie der Arbeitgeber. Also:
Nach 2 Jahren Betriebszugehörigkeit 1 Monat zum Ende eines Kalendermonats, nach 5 Jahren Betriebszugehörigkeit 2 Monate zum Ende eines Kalendermonats, nach 8 Jahren Betriebszugehörigkeit 3 Monate zum Ende eines Kalendermonats, nach 10 Jahren Betriebszugehörigkeit 4 Monate zum Ende eines Kalendermonats, nach 12 Jahren Betriebszugehörigkeit 5 Monate zum Ende eines Kalendermonats, nach 15 Jahren Betriebszugehörigkeit 6 Monate zum Ende eines Kalendermonats, nach 20 Jahren Betriebszugehörigkeit 7 Monate zum Ende eines Kalendermonats. Gesetzlich hat eigentlich nur der Arbeitgeber diese Fristen und der Arbeitnehmer immer einen Monat, aber durch diesen Passus werden die Kündigungsfristen des Arbeitnehmers angepasst. |
Das hängt davon ab wie lange man schon beim Arbeitgeber arbeitet:
§622 BGB sagt: Zitat:
Grüße Matthias |
Die Kündigung vom Arbeitsvertrag seitens des AN muss laut BGB mindestens vier Wochen betragen und darf entweder zum 15. oder Ende eines Kalendermonats erfolgen (grundlegende Kündigungsfrist).
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Ist du sicher, dass du eine aktuelle Fassung des BGB hast?
Bei mir steht in Absatz (6): (6) Für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer darf keine längere Frist vereinbart werden als für die Kündigung durch den Arbeitgeber. M. |
Zitat:
Ist ja hier nicht der Fall, sie sind gleich. |
Zitat:
Bedeutet die Kündigungsfrist wächst mit der Zugehörigkeit zur Firma, und auf diese kann der AG bestehen (eigentlich als Schutz für den AN gedacht). Es sei denn, es gibt einen Tarifvertrag und dort steht etwas "günstigeres" drin, dann gilt die "günstigere Regelung". (Tarif geht im äußersten Fall sogar vor gesetzlichen Regelungen) Da bleibt nur ein Aufhebungsvertrag als Alternative, wenn man vor Ablauf der KF gehen möchte. |
kann jemand bitte juristisch bewerten, ob die Angleichung der AN-Fristen an die AG-Fristen im Vertragstest oben überhaupt wirksam ist?
Außerdem würde ich mal nur ganz hypothetisch hochwerfen: Was passiert eigentlich wirklich, wenn man sich an AN nicht an die Fristen hält und einfach so geht? Fallbeispiele willkommen m. |
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