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-   -   Gerichtsurteil: nicht mehr auf dem Bürgersteig laufen? (https://www.triathlon-szene.de/forum/showthread.php?t=47045)

Running-Gag 01.10.2019 08:30

Gerichtsurteil: nicht mehr auf dem Bürgersteig laufen?
 
Fitness: Sportler haftet bei Unfall auf Bürgersteig mit
http://www.sport1.de/deeplink/sport1.de/article/5394722

Was meint ihr dazu? Sollen wir jetzt ähnlich dem Radfahren auch auf der Straße laufen gehen?

Nobodyknows 01.10.2019 08:37

Risiko-Sportarten wie Nordic Walking, Gleitschirmfliegen oder Apnoetauchen habe ich schon immer abgelehnt. :Lachen2:

Im Ernst: "In dem verhandelten Fall war eine Frau mit ihren Nordic-Walking-Stöcken am losen Paketband eines Bündels Zeitungen hängen geblieben, das auf dem Bürgersteig abgelegt worden war" ...und hat danach einen Anwalt und ein Gericht bemüht? :confused:
Ist überliefert ob die Dame eine Rechtsschutzversicherung hat?

Gruß
N. :Huhu:

Mirko 01.10.2019 08:51

Zitat:

Zitat von Nobodyknows (Beitrag 1481482)

Im Ernst: "In dem verhandelten Fall war eine Frau mit ihren Nordic-Walking-Stöcken am losen Paketband eines Bündels Zeitungen hängen geblieben, das auf dem Bürgersteig abgelegt worden war" ...und hat danach einen Anwalt und ein Gericht bemüht? :confused:
Ist überliefert ob die Dame eine Rechtsschutzversicherung hat?

Das ist auch das einzige das ich da raus gelesen hab! Ich würde mich schämen wegen so was ein Fass aufzumachen. Wenn ich mich ablegen würde wegen ein paar Zeitungen dann würde ich hoffen das mich keiner gesehen hat und schauen das ich weg komme :Lachanfall:

Das ein Sportler grundsätzlich Mitschuld ist, wenn er zu schnell innerorts unterwegs ist finde ich eigentlich richtig. Wenn man mit 5er Pace über eine Kreuzung ballert, dann kann man nicht erwarten das die Autos da noch rechtzeitig reagieren, denn mit sowas rechnet halt keiner.
Wenn man über einen Bordstein stolpert und sich verletzt dürfte das dann ja das gleiche sein wie wenn man im Wald über ne Wurzel stolpert oder?

Matthias75 01.10.2019 09:07

Zitat:

Zitat von Running-Gag (Beitrag 1481478)
Fitness: Sportler haftet bei Unfall auf Bürgersteig mit
http://www.sport1.de/deeplink/sport1.de/article/5394722

Was meint ihr dazu? Sollen wir jetzt ähnlich dem Radfahren auch auf der Straße laufen gehen?

Wie fast immer, wenn es um Juristisches geht, kommt es auf die genaue Formulierung an. Ohne das Urteil gelesen zu haben, steht in dem Artikel nicht „der Sportler haftet“ (wofür überhaupt? Wurden die Zeitungen zerstört?), sondern
Zitat:

Wer über Hindernisse stürzt und sich verletzt, kann andere dafür nicht haftbar machen
.

Er trägt also selbst das Risiko auf der Nase zu landen, wie vermutlich jeder andere Nutzer des Bürgersteiges auch - falls der Bürgersteig in verkehrssicherem Zustand ist. Oder anders ausgedrückt: er haftet für seine eigenen Schäden.

Wie meine Vorredner schon schrieben: Ich wäre erleichtert gewesen, nicht der nächste ahit auf Youtube zu werden und wäre weiter (oder zum Arzt) gelaufen.

M.

Schwarzfahrer 01.10.2019 09:07

Zitat:

Wer über Hindernisse stürzt und sich verletzt, kann andere dafür nicht haftbar machen.
Das ist doch einfach nur gesunder Menschenverstand. Wer dafür ein Richter bemüht, dem kann man wohl nicht mehr helfen. (Ob Nordic Talking - Betreiber überhaupt unter "Sportler" fallen, wäre dann eine eigene Diskussion :Cheese: )

Running-Gag 01.10.2019 09:14

Zitat:

Zitat von Schwarzfahrer (Beitrag 1481496)
(Ob Nordic Talking - Betreiber überhaupt unter "Sportler" fallen, wäre dann eine eigene Diskussion :Cheese: )

Es steht ja in der Rubrik Fitness :Cheese:

Nobodyknows 01.10.2019 09:30

Mehr Details aus https://www.general-anzeiger-bonn.de...t_aid-46124911


...In dem verhandelten Fall war eine Frau mit ihren Nordic-Walking-Stöcken am losen Paketband eines Bündels Zeitungen hängen geblieben, das auf dem Bürgersteig abgelegt worden war. Durch den Sturz verletzte sich die Frau. Daher verlangte sie von der Verlegerin der Zeitung und der Zeitungsbotin Schadenersatz in Höhe von insgesamt 2500 Euro.


Vor Gericht hatte sie nur teilweise Erfolg: Zeitungen, egal ob einzeln oder gebündelt, hätten auf Bürgersteigen nichts verloren, entschied das Gericht. Die Beklagten hätten den Bürgersteig ohne behördliche Sondernutzungserlaubnis als Ablage für die Zeitungsstapel genutzt. Daher müssten sie für einen Teil des Schadens aufkommen.


Allerdings habe die Klägerin zu dem Unfall beigetragen, indem sie den Bürgersteig für ihre sportlichen Aktivitäten genutzt habe. Zudem habe sie gewusst, dass an der Stelle, an der sie gestürzt sei, regelmäßig Zeitungen für die Austräger bereitgelegt würden. Daher müsse sie 70 Prozent des Schadens selber tragen....


Gruß
N. :Huhu:

MattF 01.10.2019 10:24

Zitat:

Zitat von Nobodyknows (Beitrag 1481505)


Allerdings habe die Klägerin zu dem Unfall beigetragen, indem sie den Bürgersteig für ihre sportlichen Aktivitäten genutzt habe.


Was bedeutet: Kann einem überall passieren und hat letztlich nichts mit Bürgersteig zu tun. Auch auf der Strasse können Hindernisse liegen oder Schlaglöcher sein oder sonstwas.

Statt auf der Strasse zu gehen wäre der Rat also: Augen auf, wo du hin läufst!

Hat meine Mutter im übrigen schon immer gesagt :Lachanfall: :Lachanfall:


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