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sybenwurz 25.01.2007 15:54

Hartz nicht inn Knast???
 
Mir platz gleich der Kragen: 2 Jahre auf Bewährung und 360 Tagessätze, entsprechend lächerlichen knapp 580000Euronen.
Soll das n Witz sein? Schustert dem Volkerts jährlich 2Mio. zu und verdient nichtmal 600000???
Wird Zeit, dasses hier auch mal n Volksaufstand gibt.
Sonst muss ich ne Boeing kapern und die auf seinem Haus landen.

FuXX 25.01.2007 16:30

Das sind genau die "konstruktiven" Beiträge die unser Land weiterbringen.

FuXX

PS: http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,461553,00.html

drullse 25.01.2007 17:26

Zitat:

Zitat von FuXX (Beitrag 10068)

Der Autor vergleicht leider mehrfach Äpfel mit Birnen und zeigt auf, dass das Gericht das genauso macht. Da fehlt auch mir dann das Verständnis für.

Hinzu kommt etwas, das gar nicht angesprochen wird: Führungskräfte, Manager, Vorgesetzte (und auch Politiker) sollten eine Vorbildfunktion haben. Gemessen daran sollte Hartz durchaus mehr bluten...

Daniel 25.01.2007 17:34

Er sollte einfach mal Hartz 4 beziehen. :Kotz:

sybenwurz 25.01.2007 17:36

Zitat:

Zitat von FuXX (Beitrag 10068)

Der letzte Absatz da drin bringts und genau das ist es, was mich auf die Palme bringt: den Betriebsratschef "gekauft".
Wenn es im Fall Hartz wirklich darum geht, wieviel Geld "veruntreut" wurde, um den Betrag "X" (bei Spiegel Online mit 1 Milliarde Euro beziffert) einzusparenn und 30000 Arbeitsplätze zu erhalten, warum dann das Theater?
Die beiden (Hartz und Volkerts) haben es sich doch nicht gutgehen lassen und dabei auf die Schulter geklopft, weil sie die 4 Tage-Woche "erfunden" haben.
Sorry, aber die Sichtweise des Knaben Köhler ist sicherlich verschieden, aber beim besten Willen nicht die meine.
Und 25000Öre/mon. netto? Das kanner von mir aus jemandem erzählen, der sich die Hose mit der Beisszange zuknöpft!

DragAttack 25.01.2007 17:40

Zitat:

Zitat von SpiegelOnline
Für die Justiz jedoch gelten andere Maßstäbe. Die von Hartz angestoßene Arbeitsmarktreform ist ebenso wenig Gegenstand des Verfahrens wie seine sexuellen Vorlieben. Auch dass Hartz damals als mächtiger Personalchef eitel und selbstgefällig auftrat und seine Untergebenen mitunter herrisch abkanzelte, wenn ihm etwas nicht passte, spielt keine Rolle. Sympathisch oder unsympathisch, angesehen oder verrufen - das Gericht darf solchen Aspekten keine Bedeutung beimessen, so gebietet es das Gesetz. Einzig über das begangene Unrecht gilt es zu richten.

Hier hat er zweifelsfrei recht.

Verräterisch ist jedoch dieses.
Zitat:

Denn im Gegenzug erspart ihr der Angeklagte durch sein Geständnis weit wichtigerer Untreuedelikte eine komplizierte Beweisführung.
Es kann nicht sein, dass der gewöhnliche Ladendieb nach den strengen Buchstaben des Gesetzes verurteilt wird, jedoh der Goßkriminelle auf einen außergesetzlichen Deal hoffen kann, weil der Richter davor zurückschreckt, eine komplizierte Beweislage nachzuvollziehen.

Ich weiß nicht, wie viel beweisbar gewesen wäre und ich weiß nicht, was die Gesetze hierfür als Strafe vorgesehen hätten - jedoch finde ich es nachvollziehbar, dass die Art des Zustandekommens kein Gefühl von Gerechtigkeit hinterlässt.

Gruß Torsten

sybenwurz 25.01.2007 17:42

Zitat:

Zitat von drullse (Beitrag 10076)
Hinzu kommt etwas, das gar nicht angesprochen wird: Führungskräfte, Manager, Vorgesetzte (und auch Politiker) sollten eine Vorbildfunktion haben. Gemessen daran sollte Hartz durchaus mehr bluten...

Wenn ich mir die zum Vorbild nehme, bin ich mal gespannt, wie ich in der JVA, in der ich sicherlich jahrelang einsitzen werde, meinen Trainingsplan durchziehen kann.
Aber im Ernst: abgesehen von der Vorbildfunktion geht es um die Funktion als Betriebsrat.
Auch, wenn zwei dazugehören, geht es nicht, dieses Organ auszuhebeln. Ok, dieser Verrat geht dann auf Volkerts Kappe, aber der hat bestimmt nicht bei Hartz angeklopft und nach nem Zuschuss für seine Gefügigkeit gefragt...

DragAttack 25.01.2007 17:45

Zitat:

Zitat von drullse (Beitrag 10076)
sollten eine Vorbildfunktion haben. Gemessen daran sollte Hartz durchaus mehr bluten...

In welchem Gesetz steht das?


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