![]() |
Widerrufsrecht bei Wettkampfanmeldungen
Hallo zusammen,
Kann sein dass das schonmal gefragt wurde habe aber nichts gefunden. Gilt bei Anmeldungen zum Wettkampf übers Internet auch das 14-tägige Widerrufsrecht? Oder ist das kein "Fernabsatz" im Sinne des Gesetzes? Danke und Gruß, Klatu |
Zitat:
312 BGB, Absatz 2 Punkt 9: Ausgeschlossen ist: „Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen (...) im Zusammenhang mit freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag einen spezifischen Termin (...) vorsieht“ Gilt genauso für Konzerttickets etx |
Zitat:
es ist so, als wenn ich zu einem maler gehe und ein bild bestelle und mir dann zb 2 tage vor abholung des bildes doch lieber eine skulptur wünsche. dort wird es dann auch kein geld zurück mehr geben. edit: selbst bei zb wettermäßigen ausfall der veranstaltung obliegt es der kulanz des veranstalters, das geld zurückzuzahlen. meistens wird es da auch nur mit dem startgeld des folgejahres verrechnet. |
Alles klar, Danke :Blumen: -- irgendwie sowas habe ich mir schon gedacht.
|
In der Praxis handhaben die meisten Veranstalter das Thema aber kulant. Wenn Du also konkret von einer Veranstaltung aktuell zurücktreten möchtest und dich erst innerhalb der letzten 2 Wochen gemeldet hast, würde ich auf alle Fälle nachfragen
|
Zitat:
|
Zitat:
§ 312g Widerrufsrecht (1) Dem Verbraucher steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht gemäß § 355 zu. (2) Das Widerrufsrecht besteht, soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben, nicht bei folgenden Verträgen: 1. Verträge zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind, … M. |
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 18:12 Uhr. |
Powered by vBulletin Version 3.6.1 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.