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flaix 02.01.2017 07:41

Finnland mit Förderprogramm für Hobbytriathleten
 
http://enorm-magazin.de/finnland-startet-grundeinkommen

Interessantes soziales Experiment. Die Mehrheit des Forums würde das potenziell erhöhte Freizeitvolumen sicher sinnbringend zu investieren wissen.

Mo77 02.01.2017 07:55

Ich schätze die Zahl der arbeitslosen hier im Forum eher sehr gering.
Zudem weis ich nicht wo du da ein erhöhtes Freizeitvolumen hernimmst?

flaix 02.01.2017 08:01

das Modell soll dazu führen das JEDER es bekommt in Zukunft

Mattes87 02.01.2017 08:02

Zitat:

Zitat von Mo77 (Beitrag 1282409)
Ich schätze die Zahl der arbeitslosen hier im Forum eher sehr gering.
Zudem weis ich nicht wo du da ein erhöhtes Freizeitvolumen hernimmst?

Wenn ich meinen Chef sagen würde ich komme ab nächsten Monat für 500€ weniger arbeiten, dann hätte ich schon ein paar Stunden mehr.
Ganz einfache Rechnung, oder? :Huhu:

ThomasG 02.01.2017 08:54

Zitat:

Zitat von flaix (Beitrag 1282406)
http://enorm-magazin.de/finnland-startet-grundeinkommen

Interessantes soziales Experiment. Die Mehrheit des Forums würde das potenziell erhöhte Freizeitvolumen sicher sinnbringend zu investieren wissen.

Passend dazu eine Sendung von 3sat (makro vom 14.10.2016). -> https://www.youtube.com/watch?v=KrW9noacA4Q
Das schaue ich mir jetzt an.

Sonycson 02.01.2017 09:27

In Deutschland gibt es schon ein bedingungsloses Grundeinkommen. Das nennt sich Hartz 4 oder ALG 2.

Mo77 02.01.2017 09:30

So bedingungslos ist das nicht!

Um was geht es hier?

Um das finnische Modellprojekt oder BGE an sich?

ThomasG 02.01.2017 10:13

Zitat:

Zitat von Sonycson (Beitrag 1282425)
In Deutschland gibt es schon ein bedingungsloses Grundeinkommen. Das nennt sich Hartz 4 oder ALG 2.

https://www.youtube.com/watch?v=pAFB4PHSanU
https://sanktionsfrei.de/
Zitat:

Bei einer Pflichtverletzung nach § 31 mindert sich das Arbeitslosengeld II in einer ersten Stufe um 30 Prozent des für die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person nach § 20 maßgebenden Regelbedarfs. 2Bei der ersten wiederholten Pflichtverletzung nach § 31 mindert sich das Arbeitslosengeld II um 60 Prozent des für die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person nach § 20 maßgebenden Regelbedarfs. 3Bei jeder weiteren wiederholten Pflichtverletzung nach § 31 entfällt das Arbeitslosengeld II vollständig.
Quelle: http://www.buzer.de/gesetz/2602/b26980.htm

http://www.buzer.de/gesetz/2602/a37300.htm
(Es gibt übrigens glaube ich weder ein Gesetz noch eine Vorschrift o.ä., die jeden Antragssteller dazu verpflichtet eine solche Vereinbarung zu unterschreiben.
Ich nehme mal an ein Großteil wird sie dennoch unterschreiben, weil den Menschen das nicht klar ist, bzw. weil sie es für sowas wie ihre moralische Pflicht halten.
Aber unterschrieben ist dann halt unterschrieben ...)


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