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Forenbetreiber haftet für Kommentare von Usern, selbst wenn er diese entfernt hat
Vom Europäischen Gerichtshof gibt es ein etwas seltsam anmutendes Gerichtsurteil:
Da tut mir Arne ehrlicherweise leid: wenn wir uns hitzig die Köpfe heiß diskutieren muss er als Forumsbetreiber die Haftung übernehmen, wenn sich jemand beleidigt fühlt bzw. beleidigt wird...:confused: Also Aufruf an uns alle: in den Threads wird ab sofort nicht mehr beleidigt! (Wer jemanden beleidigen will, nutzt dafür gefälligst persönliche Nachrichten, email, Messenger oder erledigt das persönlich im direkten Gespräch;) ) Was TS.de anbelangt sehe ich zum Glück wenig direkte Folgen diesen Urteils, aber wenn ich an diverse andere Foren und die Umgangsformen dort denke, wundere ich mich wie diese Haftung des Forenbetreibers für die Nutzer nebst Schmerzendsgeldzahlungspflicht) dort (selbst nach Löschung diffamierender Posts) praktisch umgesetzt werden soll |
Daraus können unterbeschäftigte Rechtsanwälte ein Geschäftsmodell entwickeln.
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Wie ich finde ist das ein sehr trauriges Urteil. Wäre ich Admin eines Forums ähnlich TS würde ich stark überlegen dieses zu deaktivieren!
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Zitat:
Im Gegensatz zur Armstrong-Landis 100/30-Nummer sogar beliebig oft wiederholbar. Ich sage nur "nachhaltiges Geschäftsmodell" ;). |
Zitat aus dem Artikel:
"Auch Verfasser rechtsverletzender Kommentare müssen mit Schwierigkeiten rechnen, wenn sich Betroffene beschweren. Deswegen sollte man besonders mit Tatsachenbehauptungen vorsichtig sein. „Wenn ich es nicht beweisen kann, sollte ich es auch nicht schreiben“, " Könnte für den einen oder anderen pauschalen Dopingvorwurf dann vielleicht auch Folgen haben können, oder? |
Auch gerade gelesen. Ich denke, ein wesentlicher Satz des Urteils ist
Zitat:
Ich denke, was wir, außer dem von Hafu vorgeschlagenen Weg, sich ab jetzt nur noch privat, und unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu beleidigen, tun können, ist, zweifelhafte Beiträge umgehend an Arne zu melden, damit er die Möglichkeit hat, solche Kommentare schnellstmöglich zu löschen. M. Nachtrag: hier übrigens eine Zusammenfassung des ursprüngliche Urteils des EGMR von 2013. ein Wesentlicher Punkt war wohl, dass man Kommentare anonym und ohne vorherige Registrierung verfassen konnte, also der Verfasser im Zweifel nicht ermittelt werden konnte. |
Ganz so schlimm liest sich das gar nicht, find ich jetzt.
Im Artikel steht ja auch "Delfi habe die anstößigen Kommentare nicht schnell genug entfernt, befand der Straßburger Gerichtshof." und "Regeln fürs Posten: Die deutsche Rechtslage ... Wird ein Webseitenbetreiber auf solche Inhalte hingewiesen - ob nun per Kontaktformular, Meldefunktion, Mail oder über sonstige Kanäle, muss er nach den Grundsätzen der sogenannten Störerhaftung reagieren und beanstandete Beiträge gegebenenfalls löschen. Kommt er Beschwerden nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach, drohen wegen der Verbreitung des Beitrags Unterlassungsansprüche und teure Abmahnungen." |
Zitat:
Spiegel Zitat:
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