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-   -   Forenbetreiber haftet für Kommentare von Usern, selbst wenn er diese entfernt hat (https://www.triathlon-szene.de/forum/showthread.php?t=36354)

Hafu 16.06.2015 16:28

Forenbetreiber haftet für Kommentare von Usern, selbst wenn er diese entfernt hat
 
Vom Europäischen Gerichtshof gibt es ein etwas seltsam anmutendes Gerichtsurteil:

Da tut mir Arne ehrlicherweise leid: wenn wir uns hitzig die Köpfe heiß diskutieren muss er als Forumsbetreiber die Haftung übernehmen, wenn sich jemand beleidigt fühlt bzw. beleidigt wird...:confused:

Also Aufruf an uns alle: in den Threads wird ab sofort nicht mehr beleidigt!

(Wer jemanden beleidigen will, nutzt dafür gefälligst persönliche Nachrichten, email, Messenger oder erledigt das persönlich im direkten Gespräch;) )

Was TS.de anbelangt sehe ich zum Glück wenig direkte Folgen diesen Urteils, aber wenn ich an diverse andere Foren und die Umgangsformen dort denke, wundere ich mich wie diese Haftung des Forenbetreibers für die Nutzer nebst Schmerzendsgeldzahlungspflicht) dort (selbst nach Löschung diffamierender Posts) praktisch umgesetzt werden soll

Frieder 16.06.2015 16:32

Daraus können unterbeschäftigte Rechtsanwälte ein Geschäftsmodell entwickeln.

StanX 16.06.2015 16:34

Wie ich finde ist das ein sehr trauriges Urteil. Wäre ich Admin eines Forums ähnlich TS würde ich stark überlegen dieses zu deaktivieren!

Thorsten 16.06.2015 16:38

Zitat:

Zitat von Frieder (Beitrag 1139725)
Daraus können unterbeschäftigte Rechtsanwälte ein Geschäftsmodell entwickeln.

Bald fängt jeder schlechte Witz mit "Beleidigen sich zwei Rechtsanwälte in einem Internetforum ..." an.

Im Gegensatz zur Armstrong-Landis 100/30-Nummer sogar beliebig oft wiederholbar. Ich sage nur "nachhaltiges Geschäftsmodell" ;).

captain hook 16.06.2015 16:42

Zitat aus dem Artikel:

"Auch Verfasser rechtsverletzender Kommentare müssen mit Schwierigkeiten rechnen, wenn sich Betroffene beschweren. Deswegen sollte man besonders mit Tatsachenbehauptungen vorsichtig sein. „Wenn ich es nicht beweisen kann, sollte ich es auch nicht schreiben“, "


Könnte für den einen oder anderen pauschalen Dopingvorwurf dann vielleicht auch Folgen haben können, oder?

Matthias75 16.06.2015 16:43

Auch gerade gelesen. Ich denke, ein wesentlicher Satz des Urteils ist

Zitat:

Delfi habe die anstößigen Kommentare nicht schnell genug entfernt, befand der Straßburger Gerichtshof
Die Frage dürfte sein, was ist "schnell genug"? Und die Antwort: "Es kommt darauf an."

Ich denke, was wir, außer dem von Hafu vorgeschlagenen Weg, sich ab jetzt nur noch privat, und unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu beleidigen, tun können, ist, zweifelhafte Beiträge umgehend an Arne zu melden, damit er die Möglichkeit hat, solche Kommentare schnellstmöglich zu löschen.

M.

Nachtrag:
hier übrigens eine Zusammenfassung des ursprüngliche Urteils des EGMR von 2013.

ein Wesentlicher Punkt war wohl, dass man Kommentare anonym und ohne vorherige Registrierung verfassen konnte, also der Verfasser im Zweifel nicht ermittelt werden konnte.

tomerswayler 16.06.2015 16:47

Ganz so schlimm liest sich das gar nicht, find ich jetzt.

Im Artikel steht ja auch

"Delfi habe die anstößigen Kommentare nicht schnell genug entfernt, befand der Straßburger Gerichtshof."

und

"Regeln fürs Posten: Die deutsche Rechtslage
...
Wird ein Webseitenbetreiber auf solche Inhalte hingewiesen - ob nun per Kontaktformular, Meldefunktion, Mail oder über sonstige Kanäle, muss er nach den Grundsätzen der sogenannten Störerhaftung reagieren und beanstandete Beiträge gegebenenfalls löschen. Kommt er Beschwerden nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach, drohen wegen der Verbreitung des Beitrags Unterlassungsansprüche und teure Abmahnungen."

tritobi 16.06.2015 21:39

Zitat:

Zitat von Hafu (Beitrag 1139724)
Da tut mir Arne ehrlicherweise leid: wenn wir uns hitzig die Köpfe heiß diskutieren muss er als Forumsbetreiber die Haftung übernehmen, wenn sich jemand beleidigt fühlt bzw. beleidigt wird...:confused:

Kein Grund zur Sorge für Arne.

Spiegel

Zitat:

Das Gericht betont in einer Mitteilung zu dem Urteil, dass es hier um ein kommerzielles Nachrichtenangebot gehe, und nicht um "andere Foren im Internet, wo von Dritten Kommentare verbreitet werden können, zum Beispiel ein Internetdiskussionsforum, ein Bulletin Board oder eine Social-Media-Plattform".


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