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-   -   Ironman AGBs bei Ummeldung, jemand Erfahrung? (https://www.triathlon-szene.de/forum/showthread.php?t=35583)

chefina 22.03.2015 18:26

Ironman AGBs bei Ummeldung, jemand Erfahrung?
 
Hallo,

ich muss mich krankheitsbedingt von einem Irinman auf einen späteren ummelden.
Weiss jemand, ob ich mich von dem euen Ironman dann noch abmelden könnte mit Einhaltung der jeweiligen Fristen?

Ich bin bei Punkt 16 der AGBs unsicher

16. Sobald eine Ummeldung erfolgt ist, kann diese nicht mehr zu einer Abmeldung mit einer Rückerstattung geändert werden.

Hat hier jemand Erfahrung und musste bereits einmal ummelden und dann später abmelden?

captiva 22.03.2015 18:42

IMHO nur einmalige Ummeldung möglich.

Hatte von Klafu auf Zürich gewechselt, danach kam eine mail, daß keine weitere Ummeldung möglich ist (und auch keine Abmeldung, selbst bei noch genügend Frist für die 'Erstanmelder').

sandmen 30.03.2015 15:46

Meine Erfahrung ist, dass sich Ironman genauestens an ihre AGB hält, die völlig unangemessen sind, weil ein Einzelfall überhaupt nicht gewürdigt wird.
Nach meiner Erfahrung geht es bei anderen Veranstaltungen deutlich kulanter zu, so dass sich schon bei der Anmeldung fragen muss, ob man nicht lieber bei einem Label oder Veranstaltung startet, welches individuelle Interessen etwas stärker berücksichtigt.

hazelman 30.03.2015 16:05

Zitat:

Zitat von sandmen (Beitrag 1122475)
Meine Erfahrung ist, dass sich Ironman genauestens an ihre AGB hält, die völlig unangemessen sind, weil ein Einzelfall überhaupt nicht gewürdigt wird.

Das liegt ein klein wenig in der Natur der Sache "AGB". "AGB" steht ja immerhin fürA(llgemeine) G(eschäfts)B(edingungen) und nicht IILIJ I(deal)- I(ndividualle) L(ösung) f(ür) J(edermann) ;)

Sorry, SCNR!

sandmen 30.03.2015 16:48

AGB verbieten aber auch keine individuellen Lösungen. Umgekehrt muss man sich auch dem Vorwurf aussetzen, dass einem der "Kunde" egal ist, wenn jegliche individuelle Anfragen unter Hinweis auf die Agb abgelehnt werden.

Matthias75 30.03.2015 17:04

Zitat:

Zitat von sandmen (Beitrag 1122495)
AGB verbieten aber auch keine individuellen Lösungen. Umgekehrt muss man sich auch dem Vorwurf aussetzen, dass einem der "Kunde" egal ist, wenn jegliche individuelle Anfragen unter Hinweis auf die Agb abgelehnt werden.

Wenn du einem die individuelle Lösung anbietest, musst du das aber auch allen andere anbieten. Sowas spricht sich doch ganz schnell rum in den sozialen Medien, auch wenn's vielleicht lobend gemeint ist. und schon steht der nächste vor der Tür und will die gleiche Behandlung. Wird ein lustiges Startplatzhopping. Und wo ziehst du die Grenze? Sollen die Jungs und Mädels jedes Attest einzeln prüfen, um zu entscheiden, ob eine Einzelfallentscheidung angemessen ist?

Und seien wir mal ehrlich, chefina, ist jetzt nicht auf dich bezogen, ein Attest für eine Ummeldung bekommt der Großteil der Athleten vermutlich ohne Probleme von seinem Hausarzt.

Wenn ein anderer Anbieter kulanter sein kann, ist das schön für ihn und für mich sicher ein Grund mehr, sich diesen Anbieter genauer anzuschauen. Kulanz einzufordern finde ich aber schwierig. Die AGB sollen ja gerade für alle gleiche und, ein wichtiger Punkt, der häufig außer Acht gelassen wird, verlässliche Bedingungen schaffen. Klar liest sich keiner AGBs vorher durch. Aber man hat darin klare Regeln, die man andererseits auch einfordern kann (z.B. das einmalige Recht zum Umbuchen).

Matthias

Ulf01 30.03.2015 17:51

Musste mich jetzt auch ummelden und muß sagen ja gut man zahlt zwar nochmal Gebühren aber zumindest hat man die Möglichkeit sich umzumelden. Gibt viele Veranstaltungen wo man es überhaupt nicht kann von daher :)

sandmen 30.03.2015 19:03

Zitat:

Zitat von Matthias75 (Beitrag 1122498)
Wenn du einem die individuelle Lösung anbietest, musst du das aber auch allen andere anbieten. Sowas spricht sich doch ganz schnell rum in den sozialen Medien, auch wenn's vielleicht lobend gemeint ist. und schon steht der nächste vor der Tür und will die gleiche Behandlung. Wird ein lustiges Startplatzhopping. Und wo ziehst du die Grenze? Sollen die Jungs und Mädels jedes Attest einzeln prüfen, um zu entscheiden, ob eine Einzelfallentscheidung angemessen ist?

Und seien wir mal ehrlich, chefina, ist jetzt nicht auf dich bezogen, ein Attest für eine Ummeldung bekommt der Großteil der Athleten vermutlich ohne Probleme von seinem Hausarzt.

Wenn ein anderer Anbieter kulanter sein kann, ist das schön für ihn und für mich sicher ein Grund mehr, sich diesen Anbieter genauer anzuschauen. Kulanz einzufordern finde ich aber schwierig. Die AGB sollen ja gerade für alle gleiche und, ein wichtiger Punkt, der häufig außer Acht gelassen wird, verlässliche Bedingungen schaffen. Klar liest sich keiner AGBs vorher durch. Aber man hat darin klare Regeln, die man andererseits auch einfordern kann (z.B. das einmalige Recht zum Umbuchen).

Matthias

Ich bin nicht der Meinung, dass jede Verletzung oder Erkältung die Abweichung von den allgemeinen Geschäftsbedingungen erfordert. Da wäre in der Tat die Missbrauchsgefahr durch Gefälligkeitsatteste zu groß. Ich meine jedoch, dass außergewöhnliche Umstände eine Abweichung schon zulassen: Trainingsausfall durch Knochenbrüche bei (Rad)-unfällen, ungeplanter Umzug, Änderungen des Arbeitgebers

Ich finde es aber interessant, dass hier die Meinung vorherrscht, dass man von AGB keinen Millimeter abweichen sollte, um niemand zu bevorteilen. Ich bin eher in einer Branche zu Hause, in der unterschiedliche Interessen auch im Einzelfall gewürdigt werden und es irgendwie versucht wird, Kompromisse zu erzielen. Ich fordere nicht, es allen Recht zu machen. Dies wird nicht gelingen.


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