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Im Koalitionsvertrag......
Radverkehr
1523 Wir wollen den Anteil des Fahrradverkehrs als umweltfreundliche Mobilitätsalternati- 1524 ve weiter steigern. Ausgerichtet an den Zielen des Nationalen Radverkehrsplans 1525 2020 werden wir den breiten gesellschaftlichen Dialog über neue Wege und Umset- 1526 zungsstrategien zur Radverkehrsförderung intensivieren. Das Radwegenetz an Bun- 1527 desverkehrswegen werden wir weiter ausbauen und die gesetzliche Grundlage für 1528 den Radwegebau an Betriebswegen unserer Bundeswasserstraßen schaffen. Um 1529 die Verkehrssicherheit im Radverkehr zu stärken, wollen wir an Bundesfernstraßen 38 1530 durch eine optimierte Infrastrukturplanung der Bildung von Unfallschwerpunkten vor- 1531 beugen und bestehende beseitigen. Zukunftsweisende Projekte an der Schnittstelle 1532 ÖPNV/Carsharing/Fahrrad werden wir weiter fördern. Wir wollen darauf hinwirken, 1533 dass deutlich mehr Fahrradfahrer Helm tragen. Breitbandausbau 1647 Für ein modernes Industrieland ist der flächendeckende Breitbandausbau eine 1648 Schlüsselaufgabe Deshalb werden wir die Breitbandstrategie weiterentwickeln. Es 1649 gilt, die digitale Spaltung zwischen den urbanen Ballungszentren und ländlichen 1650 Räumen zu überwinden. Dazu wollen wir die Kommunen im Sinne einer kommunika- 1651 tiven Daseinsvorsorge in ländlichen Räumen beim Breitbandausbau unterstützen. 1652 1653 Wir werden Investitionshemmnisse und Wirtschaftlichkeitslücken in den infrastruktur- 1654 schwächeren Regionen abbauen und setzen dabei verstärkt auf Synergieeffekte und 1655 zusätzliche Investitionsanreize für Telekommunikationsunternehmen. Beim Ausbau 1656 des schnellen Internets werden wir Technologieoffenheit sicherstellen. Dazu gehört 1657 auch eine bedarfsgerechte Bereitstellung von Funkfrequenzen für drahtlose Kommu- 1658 nikationsnetzwerke in allen Teilen Deutschlands. 1659 1660 Um hochleistungsfähige Breitbandnetze auszubauen, bedarf es vor allem wettbe- 1661 werbs- und investitionsfreundlicher Rahmenbedingungen im Telekommunikationsge- 1662 setz, der verstärkten Kooperation von Unternehmen, besserer Fördermöglichkeiten 1663 sowie einer gute Abstimmung zwischen Bund, Ländern und Kommunen. 1664 1665 Wir wollen Regionen, die nicht mindestens eine Daten-Geschwindigkeit von 2 Mbit/s 1666 haben, so schnell wie möglich erschließen. Bis zum Jahr 2018 soll es in Deutschland 1667 eine flächendeckende Grundversorgung mit mindestens 50 Mbit/s geben. [Zur Um- 1668 setzung dieser Ziele wollen wir die dafür notwendigen privaten Investitionen für den 1669 Breitbandausbau um einen Förderbetrag des Bundes in Höhe von einer Milliarde Eu- 1670 ro pro Jahr ergänzen.] 1671 1672 Der Breitbandausbau muss auch zukünftig in der EU förderfähig bleiben. Zudem 1673 muss es zu einer Vereinfachung der Förderung wie im Rahmen der Daseinsvorsorge 1674 im EU-Recht kommen. Ein neues Sonderfinanzierungsprogramm „Premiumförderung 1675 Netzausbau“ bei der KfW-Bankengruppe soll bestehende Programme ergänzen. Wir 1676 wollen außerdem einen Breitband-Bürgerfonds einrichten. In diesen Fonds sollen 1677 Privatpersonen zu soliden Renditen investieren können. Bin ja mal gespannt........... Habs nur kopiert, ohne die Zeilennummerierung zu entfernen, keine Lust |
Ich hoffe, mit "Radweg" sind markierte Bereiche auf der Fahrbahn gemeint (gerne auch dafür Straßen verbreitern, wenn dafür diese fürchterlichen Bürgersteig-holper-Pflastersteinwege entfallen), sonst wird alles nur noch schlimmer.
An vielen Stellen ist das mit den Radwegen echt abenteuerlich. Kinderwägen, Einfahrten, aufschwingende Türen von parkenden Autos, Ampel, Seite wechseln, nach 50m zurück wechseln, statt 1x links abbiegen (Fahrbahn) mindestens 2 oder 3 Fußgängerampeln nehmen müssen... |
2020? Was glauben die denn, wie lange die Koalition bestehen bleibt?
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Zitat:
http://www.nationaler-radverkehrsplan.de/nrvp2020/ Ansonsten kann man nur hoffen, dass der Radwegebau dem Rotstift zum Opfer fällt. Da kann man mal sinnvoll sparen. |
Insgesamt nur die Fortführung des Bisherigen, was da oben steht für die Radfahrer. Es wird aufgezählt, was in dem Nationalen Radverkehrsplan steht, den das Bundeskabinett zum 1.1.2013 in Kraft setzte.
Eigentlich müsste nach den Vorschlägen des ADFC der Bund für die Fernverbindungen z.B. mehr Fahrradstrassen fördern (keine Radwege) sowie die Rahmenbedingungen unterstützen, für die vermehrte Schaffung von Tempo 30 Zonen in Siedlungsgebieten. ADFC: Tempo 30 Initiativen . Die im Koalitionspapier genannten Bundesverkehrswege sind u.a. Autobahnen, Bundesfernstrassen, Wasserstrassen. Bei letzterem, den Wasserstrassen, sollen die Betriebswege als Radwege geöffnet werden, was schon im Nationalen Radverkehrsplan vorgesehen ist. (Statt Bundesfernstrasse fahre ich persönlich schon lieber auf einer gut gepflegten Fahrradstrasse.) Da über den finanziellen, investiven Umfang sowie Fördermittel für Projekte gar nichts (im Unterschied zum Breitband z.B.) und auch keine konkreten Umfänge bei den Radwegen drin steht, handelt es sich um eine weiche Absichtserklärung. Es muss über Geld und Umfang jedes Jahr neu "gestritten" werden. (Als SPD-Mitglied würde ich mit Nein stimmen :-) ) |
Zitat:
Das stimmt schon, Bundesstrassens sind natürlich oft unfahrbar (wobei es auch Ausnahmen gibt). Von daher ist was die Bundesregierung hier beschließt für Radfahrer auch eher uninteressant. Die wichtigen Planungen für die untergeordneten Verkehrswege machen Länder und Kommunen. MfG Matthias |
Sind das die, für Dich, ausschlaggebeneden, Punkte?
Zitat:
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ich muss schon sagen ein großer Wurf dieser Auszug aus dem Koalitionsvertrag..."wir wollen..., würden..., möchten gerne... Dialog fördern... möglicherweise also... und vielleicht auch... sogar evtl...."
Punkte die schon vorher beschlossen waren jetzt nur noch weichgespülter festgehalten. Wenn der Rest auch so konkret wird... meine Hochachtung! Und dafür musste man solange diskutieren. Die letzten Hoffnungen gelten der SPD-Basis... |
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