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BWTV - Erdinger ....
Hi Hafu,
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Das was Dich vor allem zurecht verärgert ist doch sicherlich daß nur der BWTV von den Teams profitiert. Ich würde die Mittel gerne nach einem Sinnvolen Schlüssel auf die LVs verteilen. Zitat:
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- Mitgliedschaft direkt über DTU - Verteilung Beiträge abzüglich Entgelt für Verwaltung an den Landesverband, in dem der Wohnort liegt. - Bei Auslandswohnorten Verteilung an alle Landesverbände nach Gesamtmitgliederschlüssel Wenn es aber tatsächlich ein "infektiöses" Problem mit der Gemeinnützigkeit geben sollte, würde ich zunächst dieses lösen. |
Die Satzung gibt's wohl her ...
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§ 4 Mitgliedschaft (3) Außerordentliche Mitglieder sind: Natürliche und juristische Personen und nichteingetragene Vereine, die den Triathlonsport durch persönlichen oder materiellen Einsatz fördern. Auch außerordentliche Mitglieder erhalten die Möglichkeit, einen Startpass zu beantragen. (http://baden-wuerttembergischer-tria...TV_Satzung.pdf) Damit werden die a.o. Mitglieder den beim LSB angeschlossenenen Vereinen gleichgestellt. Die Frage ist, seit wann das so in der Satzung steht - Lex "Erdinger/Magic Sports"? Aber Satzungsänderungen werden durch die Mitglieder beim Verbandstag beschlossen und das sind mehrheitlich die Triathlonvereine ... |
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Es gibt zwar (laut Wikipedia und BGB neben dem klassischen "E.V." auch noch "nicht eingetragene Vereine" (da haften alle Mitglieder mit ihrem Privatvermögen!) sowie sog. "wirtschaftliche Vereine" (entstehen durch "Verleihung durch den Staat": würde mich wundern, wenn der Staat an das Team Erdinger den Status eines "wirtschaftlichen Vereins" verliehen hat;) ) Zitat:
Die Satzung des BTV (und soweit ich weiß auch die aller anderen Landesverbände mit ausnahme des BWTV) lässt so etwas aus guten Gründen nicht zu. Gegen das Team Erdinger oder Magic Sportsfood an sich (als Gemeinschaft Gleichgesinnter, als Einkaufsgemeinschaft zur Erlangung günstigerer Klamotten, Startplätze etc.) habe ich nichts grundsätzlich einzuwenden und Erdinger ist natürlich auch im Triathlon ein wichtiger und verdienstvoller Sponsor. Aber die Startpassgeschichte geht zu weit und muss schleunigst beendet werden, bevor auch noch jedes Fitnesstudio anfängt, Startpässe auszugeben! |
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Bis aufs Wort auch in der DTU Satzung. :Cheese: §4.1.3 Außerordentliche Mitglieder können Vereine und Institutionen sein, die zwar nicht Sport im Sinne des § 2 der Satzung ausüben, sich jedoch zu den satzungsgemäßen Zwecken der DTU bekennen, und die der Gemeinnützigkeit entsprechend § 3 nicht zuwiderlaufen. |
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