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-   -   Beleuchtungspflicht am Rad erfüllt mit Stirnleuchte? (https://www.triathlon-szene.de/forum/showthread.php?t=29440)

Mirko 17.08.2013 15:55

Beleuchtungspflicht am Rad erfüllt mit Stirnleuchte?
 
Hey Leute,
heute morgen wurde ich am Werkstor meiner Firma ziemlich blöd angemacht von jemandem des Werkschutz-Personals (so kennt man die Typen, Freundlichkeit zählt da nur bei wenigen zu den Charaktereigenschaften), weil ich keine Beleuchtung am Lenker hatte.

Ich war mit Zeitfahrrad unterwegs, hatte ein Rücklicht an der Sattelstütze, aber nichts am Lenker. Dafür aber eine sehr starke Stirnlampe am Helm.
Ist dies wirklich nicht Verkehrsgerecht? Wo kann ich denn da etwas drüber nachlesen?
Google hat mir leider nicht geholfen.

Ich werde noch ein paar mal so unterwegs sein und dem netten Herrn des Werkschutzes sicher nochmal begegnen.

Da er "gedroht" hat mich an meinen Chef zu melden wüsste ich sehr gerne ob er da überhaupt im recht ist.

amontecc 17.08.2013 16:04

Was soll dein Chef denn da machen? Geht es um die Bewegung des Rades auf dem Firmengelände?
Mach doch einfach ne Akku-Leuchte an den Lenker und gut.

edit: 2sek. google ergab: http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_67.php

GrrIngo 17.08.2013 16:06

Zitat:

Zitat von Mirko (Beitrag 941828)
[..]
Ist dies wirklich nicht Verkehrsgerecht? Wo kann ich denn da etwas drüber nachlesen?
Google hat mir leider nicht geholfen.
[..]

Also: Ist die Stirnleuchte fest am Fahrrad angebracht? Ja? Sicher?

Also falls nein, so ist die Leuchte schlichtweg nicht als Fahrradbeleuchtung zulässig.

Steht aber auch in der StVZO - fest montiert.

Gruß
GrrIngo

Mirko 17.08.2013 16:13

Zitat:

Zitat von amontecc (Beitrag 941829)
Was soll dein Chef denn da machen? Geht es um die Bewegung des Rades auf dem Firmengelände?
Mach doch einfach ne Akku-Leuchte an den Lenker und gut.

edit: 2sek. google ergab: http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_67.php

Oje, da war ich wohl etwas müde heute morgen nach der Nachtschicht beim googlen. Danke für die Hilfe!

Verstehen muss man das aber nicht, meine Stirnleuchte ist drei mal sicherer als so eine Standardbeleuchtung. Viel heller und ich kann Kurven frühzeitig ausleuchten und nicht erst wenn ich den Lenker bewege.

Das Problem ist, dass ich keine Halterung für meine Lampe finde, die auf den Zeitfahrlenker passt, da dieser sehr breit ist.

amontecc 17.08.2013 16:18

Zitat:

Zitat von Mirko (Beitrag 941831)
Das Problem ist, dass ich keine Halterung für meine Lampe finde, die auf den Zeitfahrlenker passt, da dieser sehr breit ist.

Das stimmt, manchmal bekommt man das standardmäßig nicht hin.
Vielleicht ne Brücke zwischen dem Auflieger basteln, oder an das Steuerrohr etc. Je nach Verhältnissen.
Die Beleuchtung ist ja auch nicht nur für dich, um was zu sehen, sondern (was ich viel wichtiger finde), dass andere dich sehen. Eventuell ist ne Stirnlampe sogar schädlich, wenn du den entgegenkommenden PKW-Fahrer blendest.

Und dann musst du noch hoffen, dass der Sicherheitsbeauftragte nicht die fehlenden Reflektoren bemängelt, oder hast du welche dran? ;)

pioto 17.08.2013 16:18

Zitat:

Zitat von amontecc (Beitrag 941829)

Das ist veraltet. Gültig ist:

http://www.gesetze-im-internet.de/st...067910012.html
Runterblättern zu §67.

Carlos85 17.08.2013 16:55

Topeak BarXtender - darauf kriegste alles montiert am Zeitfahrrad!

amontecc 17.08.2013 16:59

Zitat:

Zitat von pioto (Beitrag 941833)
Das ist veraltet. Gültig ist:

http://www.gesetze-im-internet.de/st...067910012.html
Runterblättern zu §67.

Ein Vergleich im Texteditor ergab für Paragraph 67 vollkommene Übereinstimmung.


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