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Abeitsrecht: Kündigung während der Probezeit
Hallo,
ich bin seit heute krank, evtl. könnte es was langwierigeres sein, nachdem ich das gelemdet hab heut, wurd mir direkt gekündigt. Ja so läuft das heute aber darum gehts nicht. Was ich blöd finde, dass wenn man mir ab morgen mit 14tägiger Frist kündig, ich ab 7.02. arbeitslos bin. So ein Termin macht sich halt doch iwie blöd in der Vita. In §622 Abs.1 BGB steht, dass außerhalb der Porbezeit zum Montatsende bzw. zu, 15. mit einer Frist von 4 Wochen gekündigt werden soll/kann/muss. Abs. 3 regelt die Kündigungsfrist in der Probezeit, hier ist allerdings nicht vom Monatsende bzw. 15. die rede. Aber was red ich, jemand der sich da auskennt, weiß was in 622 steht :) Also, kann man mich ganz normal innerhalb von 14 Tage kündigen, oder muss die Kündigung zum 15. ausgesprochen werden? Danke schon mal Gruß |
In der Probezeit ist Kündigung jederzeit ohne Angaben von Gründen mit einer Frist von 2 Wochen möglich - so hast Du es doch auch aus dem Gesetz zitiert. Ich verstehe die Frage daher nicht so ganz...
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Soweit ich weiss, kann in der Probezeit ohne Einhaltung von Fristen und ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.
Wennst am letzten Tag der Probezeit heimgeschickt wirst, kannste ja auch keine 14Tage mehr läger arbeiten... |
Wenn Dir der 7. nicht gefällt, kannst Du Dich mit Deinem Arbeitgeber bestimmt auf den 31.01. einigen.
Stefan |
Hallo,
im Lebenslauf schreibst du doch eh: von Feb. 2012 bis März 2013 bei Firma Blah Also ganze Monate meine ich. Grüße Wolfgang Tut mir leid wegen der Kündigung. |
Zitat:
Zitat:
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na ihr seid keine guten Freunde gewesen du und dein Arbeitgeber?
Wenn du da nur einen Monat oder so gearbeitet hast wirst du die Stelle gar nicht erwähnen. Zumindest nicht wenn du nicht gut erklären kannst warum das Arbeitsverhältniss so beendet wurde. Das Zeugniss wird warscheinlich auch nicht besonders gut werden. Lass dir aber eins geben. |
Zitat:
§ 622 Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen (3) Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Somit ist kündigen am letzten Tag der Probezeit wohl eher schwierig. Abweichen davon gibt es aber noch eine ganze Reihe von Einschränkungen im BGB, so dass der TE eigentlich noch ausführen müsste, ob tariflich was vererinbart ist, wie groß die Firma ist etc. |
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