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Parkende Autos auf Radstreifen
Der W***ser in Autos Thread, hat mich zu diesem Thread inspiriert.
Ich weiß nicht wie es in anderen Städten ist, aber in Köln gibt es jetzt öfters diese Typ Radwege: http://www.rad-spannerei.de/blog/wp-...tz-640x480.jpg wobei leider nicht genug. Ich finde diese Radstreifen auf der einen Seite gut, aber anderseits benutzen viele Autofahrer gerade diese Streifen als Parkplatz. Meinen krassesten Unfall hatte ich als ich mit 30 in ein Auto fuhr, der 5m vor mir rechts auf den Streifen fuhr und ich fast ungebremst in ihn reinknallte. Wie reagiert Ihr bei parkenden Autos auf Radstreifen? Einfach ignorieren und herum fahren(was ich immer mache) oder sagt Ihr was, falls einer drin sitzt? Mich nervt es von Tag zu Tag mehr, da es in Köln schon Ausmasse nimmt, die übertrieben sind. Ich verstehe auch nicht wieso die Polizei nichts macht. |
Diese Radstreifen sind insofern Murks, dass dem Autofahrer suggeriert wird, er könne bis an den Strich nach rechts ranfahren. Damit ist der Sicherheitsabstand von 1,5 m leider niemals mehr gegeben.
Ich weiß auch gar nicht so genau, ob diese aufgemalten Streifen irgendeine Rechtsverbindlichkeit für eine der beiden Parteien (Autos genauso wie Radfahrer) hat. Meine, da noch was gegenteiliges im Hinterkopf zu haben. Dem Autofahrer ist es vermutlich ziemlich wurst, ob er auf einem Radstreifen oder auf einem Fahrstreifen hält/parkt. |
Neulich ist mir auch der Radweg zugeparkt worden und da saßen so 2 vTürkentussis drin...ich angehalten und voll losgeschrieen,dass die eine fast aus dem Auto gesprungen ist,weil sie sich so erschreckt hat.
Dann wieder das Gefasssel :ey Mann wasn soll??? Ich bin weiter weil es eh nix bringt,aber hatte die ganz Zeit die Genugtung des Erschreckens:Cheese: |
Zitat:
Wäre kein Thema, wenn es die Ausnahme wäre, aber es ist die Norm. |
Diese Radstreifen haben soweit ich weiß keine rechtliche Bedeutung und können von Kraftfahrzeugen befahren und beparkt werden, wenn keine Halte- oder Parkverbotsschilder aufgestellt sind.
Ich finde sie aber trotzdem nicht schlecht, da sie die Fahrbahnbreite für die Kraftfahrzeuge optisch einschränken und dadurch die Geschwindigkeit reduzieren. |
Zitat:
"Wird am rechten Fahrbahnrand ein Schutzstreifen für Radfahrer so markiert, dann dürfen andere Fahrzeug die Markierung bei Bedarf überfahren; eine Gefährdung von Radfahrern ist dabei auszuschließen. Der Schutzstreifen kann mit Fahrbahnmarkierungen (Sinnbild "Radfahrer§, § 39 Abs. 3) gekennzeichnet sein." Mehr beim ADFC. |
ich nehme mir die Zeit und klappe alle Scheibenwischer hoch. Beulen-reintreten find ich zu extrem.
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