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talisha 14.07.2012 18:48

Frage zur Haftpflichtversicherung
 
Hallo,

da mein Rad grad in der Werkstatt ist, würd ich mir fürs Training morgen gern ein Rad von einer Freundin leihen. Allerdings stellt sich mir da die Frage, ob meine Haftpflichtversicherung für Schaden an dem Rad aufkommen würd, falls ich mich damit auf die Nase legen sollte (sowas passiert ja immer im falschen Moment...)? Vielleicht weiß ja jemand was dazu...

Lg talisha

Thorsten 14.07.2012 18:50

Nein, eine Haftpflicht zahlt nicht bei geliehenen Sachen. Sonst würde ja jeder sich nur was leihen (ich leih dir mein Rad, du mir deins) und alle Schäden dieser Welt würden von Haftpflichtversicherungen beglichen. Für 50-100 € im Jahr ein günstiger Spaß ;).

talisha 14.07.2012 18:59

Stimmt... hm, doof. Aber danke für die schnelle Antwort :)

Lui 14.07.2012 19:18

Wie soll denn die Haftpflicht-Versicherung wissen. wem das Rad gehört? Ich kann mich nicht erinnern, dass ich denen meine Räder angeben musste.
In Anbetracht, dass ich 10 Jahre keine Haftpflichtversicherung hatte(jetzt schon), würde ich das mit dem ausgeliehenem Rad einmal riskieren;)

Stefan 14.07.2012 19:35

Zitat:

Zitat von Lui (Beitrag 777155)
Wie soll denn die Haftpflicht-Versicherung wissen. wem das Rad gehört? Ich kann mich nicht erinnern, dass ich denen meine Räder angeben musste.
In Anbetracht, dass ich 10 Jahre keine Haftpflichtversicherung hatte(jetzt schon), würde ich das mit dem ausgeliehenem Rad einmal riskieren;)

Ich verstehe Deinen Beitrag nicht. Wenn es sein Rad wäre, würde die Haftpflicht im Schadensfall seinen kaputten Lenker auch nicht zahlen. Stefan

marlaskate 14.07.2012 19:41

Hab' so was im Kopf, dass es im Beisein des Eigentümers passieren muss. Eine Bekannte hatte mal eine Kamera bei einer Freundin ausgeliehen, die ihr runterfiel. Da die Freundin dabei daneben saß, war es quasi nicht geliehen, sondern nur ausgehändigt und dann zahlte die Versicherung. Hätte sie die Kamera mitgenommen und woanders fotografiert, dann nicht.

Thorsten 14.07.2012 19:51

Für das eigene Rad zahlt sie genauso wenig wie für das geliehene ;).

Und wenn man den Schaden vom "damit hingefallen sein" als einen von mir verursachten Schaden am fremden Rad hinstellt, ist das nichts weiter als Versicherungsbetrug.

Lui 14.07.2012 23:50

Zitat:

Zitat von Stefan (Beitrag 777167)
Ich verstehe Deinen Beitrag nicht. Wenn es sein Rad wäre, würde die Haftpflicht im Schadensfall seinen kaputten Lenker auch nicht zahlen. Stefan

Argh, mein Fehler. Ich habe es falsch verstanden, weil ich den Beitrag falsch gelesen habe:o

Ich, Idiot, dachte es ging darum, wenn man mit einem geliehenem Rad einen Schaden bei anderen verursacht und dachte, es ist doch egal mit wessen Rad ich fahre, da ICH ja Haftpflicht versichert bin.
Der Grund, dass ich es misverstanden habe, liegt daran, dass ich bisher nicht dachte, wenn ich mich zB auf die Fresse lege und was am Rad kaputt geht, dass da die Haftpflicht für aufkommt(das sagst du doch auch, oder?). Ich dachte sie kommt nur dafür auf, wenn ich zB ein parkendes Auto schramme oder jemand anfahre, aber nicht bei Schäden am eigenen Rad, die man selbst verschuldet. Sollte jemand anders einen Schaden an meinem Rad verursachen, kommt ja dessen Versicherung dafür auf.


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