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Lol!!!
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Darf man Firmenware, die ja ohne Mwst. erstanden wurde, einfach als Privatmann (auch ohne Mwst.) verkaufen? Würde mich wundern...
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Wie Firmenware ohne MwSt erworben? Gibt es nicht - auch als Firma zahlst Du MwSt und setzt diese als Vorsteuer gegen die Umsatzsteuer und unterm Strich steht dann Deine Zahllast.
... als Privatmann kannst Du gar keine MwSt ausweisen ... ist immer Brutto ... und klar kannste sagen asl Händler "Verkauf ohne MwSt" bzw. "Wir schenken Ihnen die MwSt" - ist halt nix anderes wie eine Rabatt: 119,00 Euro Brutto 19,00 Euro MwSt 100,00 Euro Netto ... wenn Du die Kaufsache dann für 100,00 Euro bekommst sieht die Rechnung für den Händler wie folgt aus: 100,00 Euro Brutto 15,97 Euro MwSt 84,03 Euro Netto ... das heißt das Finanzamt bekommt immer seine Steuer - nur in diesem Fall ein bißchen weniger 15,95% ... Aber mal zu den Festplatten 8 x 2,1GB ... habe ich nicht schon ne 80er drin in meinem :-(( |
Ich sehe das Problem weniger bei der Märchensteuer als darin, dass der Krempel nicht frei von "Rechten Dritter" sein dürfte.
Wenn die Tussi von ihrem Ex noch Kohle zu kriegen hat, isses sicher der falsche Weg, seinen Warenbestand zu verhökern. Die Probs mit der Steuer hat wohl er, aber wenn er sie anzeigt, ist sie wegen Diebstahl und Hehlerei dran, und dann isses nicht nur mit den 100%positiven Bewertungen zuende... Um das Spiel dann noch weiterzudenken: Wer benötigt die 8 HDs für sich selbst? Keiner. Also baut man sie irgendwo ein;- sicher nicht umsonst. Wenn dann die Freunde von der Kripo vor der Türe stehen und unangenehme Fragen stellen, gibts nichtmal ne dumme Ausrede (die sowieso nix nutzen würde), denn es steht ja im Text der Auktion drin, wie die Lady an die Festplatten gekommen ist. Noch einer, der wegen Hehlerei dran ist. Und diejenigen der Kunden, die die Harddisc dann eingebaut bekamen, freuen sich sicher auch über die gähnende Leere in ihren Notebooks, denn die dürfendie Dinger ohne finanziellen Ausgleich wieder rausrücken. Die können sich dann zu ner Klägergemeinschaft zusammenschliessen und Zivilklage erheben... (Und fragt bloss nicht, woher ich das weiss. Bei mir wars keine Festplatte, sondern n Motorrad. Den Titel kann ich mir aber immerhin noch 24 Jahre an die Wand hängen und der Zinszähler tickt derweil. Vielleicht seh ich ja irgendwann mal wieder was von meiner Kohle...) |
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Diebstahl oder Unterschlagung, eher letzters. Hehler ist die automatisch mitbestrafte Nachtat. Zitat:
Ich habe aber den Eindruck, dass diese Sachen bei ebay eingestellt hat, um ihm noch einen mitzugeben. Im Prinzip ist das doch alles Schrott. Viel bekommen wird sie dafür nicht. Notebook mit 32 MB RAM.... 2 GB Festplatten hat im Handy und nicht im PC Volker |
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daran mußte ich auch sofort denken, allerdings hatte ich dabei nicht den "Ex" im Kopf - sofern es den überhaupt gibt :Cheese: aber nein, die Welt ist nicht schlecht - neeeeeinn :Lachen2: |
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