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-   -   Tötung auf Verlangen (Artikel aus der Zeit vom Freitag, 21.10.11) (https://www.triathlon-szene.de/forum/showthread.php?t=21001)

Joerg aus Hattingen 25.10.2011 09:45

Tötung auf Verlangen (Artikel aus der Zeit vom Freitag, 21.10.11)
 
In dem Artikel wird ein mehrere Jahre zurückliegender Fall geschildert. Eine Belgierin, die nach einem Schlaganfall nicht mehr in ihr vorheriges Leben zurückfindet, lässt sich einschläfern und spendet Organe.
Die Frau hat nach dem Schlaganfall u.A. mit massiven Sehstörungen zu kämpfen und kann einen Arm nur noch unter Schmerzen bewegen. Nach wenigen Monaten entschließt sie sich, das belgische Euthanasiegesetz in Anspruch zu nehmen. Nach diesem Gesetz dürfen Mediziner unter festgelegten Auflagen Sterbehilfe leisten. Das Besondere an diesem Fall, auf Wusch der Verstorbenen werden unmittelbar nach ihrem Tod in einem OP mehrere Organe entnommen.

Ich hätte nie gedacht, dass so etwas möglich und rechtlich zulässig ist. Ich bin schockiert.
Ich bin nicht gegen Organspende, im Gegenteil, ich bin dafür, dass grundsätzlich jeder nach seinem Ableben zur Organspende herangezogen werden kann, bin aber strikt gegen Euthanasie und vor allem gegen die Kombination Euthanasie/Organspende.

TheRunningNerd 25.10.2011 09:53

Die aktive Sterbehilfe bringt viele Probleme mit sich. Erstmal halte ich es zwar durchaus für das Recht des Einzelnen, über sein Leben und damit auch seinen Tod frei zu bestimmen - aber aktive Sterbehilfe zuzulassen dürfte enorme gesellschaftliche Folgen haben, und dafür ist das genannte Beispiel ein sehr gutes.

Wenn Sterbehilfe weithin gesellschaftlich akzeptiert wäre, so würde gegenüber totkranken sicher ein gewisser Erwartungsdruck aufgebaut, gerade in Zeiten explodierender Kosten im Gesundheitswesen... überzeichnet kann ich mir dann Appelle wie diesen vorstellen: "ach komm Omi, da geht nix mehr, sag dem Arzt doch das Du endlich die Spritze willst, dann krieg ich Dein Haus und Du kostet nix mehr".

Ich halte es für extrem erstrebenswert, die Palliativmedizin so weit voranzutreiben, das zumindest der Wunsch zu sterben hervorgerufen durch Schmerz nicht mehr aufkommen kann. Eine völlige andere Geschichte ist passive Sterbehilfe bei z.B. irreversiblem Koma, da bin ich ganz klar für.

FroschCH 25.10.2011 11:12

Zitat:

Zitat von TheRunningNerd (Beitrag 661504)
Ich halte es für extrem erstrebenswert, die Palliativmedizin so weit voranzutreiben, das zumindest der Wunsch zu sterben hervorgerufen durch Schmerz nicht mehr aufkommen kann. Eine völlige andere Geschichte ist passive Sterbehilfe bei z.B. irreversiblem Koma, da bin ich ganz klar für.

Das wuerde ich komplett unterschreiben - allerdings versucht sich die Forschung bereits Jahrzehnte daran. Und was machen wir bis wir fuer die wesentlichen Indikationen so weit sind...?

TheRunningNerd 25.10.2011 11:19

Zitat:

Zitat von FroschCH (Beitrag 661586)
Das wuerde ich komplett unterschreiben - allerdings versucht sich die Forschung bereits Jahrzehnte daran. Und was machen wir bis wir fuer die wesentlichen Indikationen so weit sind...?

Es gibt ja durchaus Erfolge und Entwicklungen im Bereich z.B. der Schmerzmedikamente. Aber natürlich ist das nicht alles, um Menschen ihr sterben erträglich zu machen muss viel mehr passieren. Ich stecke zu wenig im Thema um da wirklich eine qualifizierte Meinung zu haben, ich glaube nur dass das Ziel sein sollte es gar nicht so weit kommen zu lassen, das ein kranker Mensch so sehr leidet, das er den Wunsch hat zu sterben.

Bis dahin werden wir mit den aktuellen Kompromissen der passiven Sterbehilfe und dem Grenzgang "terminale Sedierung" zurecht kommen müssen.

gollrich 25.10.2011 11:39

Was spricht dagegen ? Die Frau hat mit klarem Verstand entschieden Sie will nicht mehr Leben und sie selbst hat Entschieden das Sie Oragane spenden will...

Welche menschverachtende Moralvorstellungen sprechen den dagegen das man einem Menschen seine bei klarem Verstand geäußerten Wünsche nicht erfüllt und ihn statt dessen unter Qualen und Schmerzen zu foltern wie in einem diktatorischen Gefängnis?

Etwas anderes wäre es gewesen wenn Sie nicht mehr bei klarem Verstand gewesen wäre und die Angehörigen entschieden hätten, sie zu töten und dann für die Organspende gestimmt hätten. Das ist aber hier nicht der Fall, deshalb nicht Punkt der Diskussion,.

Klar definierte Wünsche eines Patienten sind zu erfüllen,... immer diese Bevormundung... und das auch noch mit der Moralkeule.

Ich hab auch eine Patietenverfügung in der exakt beschrieben ist unter welchen Umständen ich nicht mehr ins Leben geholt werden will. Dazu habe ich extra ein Konto hinterlegt welches ausschließlich dazu da ist den Ärzten und Vorständen der Klinik zivilrechtlich an den Kragen zu gehen sollten Sie meine Wünsche nicht respektieren....

TheRunningNerd 25.10.2011 11:46

Zitat:

Zitat von gollrich (Beitrag 661607)
Was spricht dagegen ? Die Frau hat mit klarem Verstand entschieden Sie will nicht mehr Leben und sie selbst hat Entschieden das Sie Oragane spenden will...

Welche menschverachtende Moralvorstellungen [...]

Erstmal keine - ein Mensch hat wie gesagt das Recht über sein Leben, und damit auch über seinen Tod frei zu bestimmen.

Schwierig wird's aber, wenn er diese Selbstbestimmung externalisiert, indem er einen dritten bittet ihn zu töten. Die "Tötung auf Verlangen" ist eine juristisch und gesellschaftlich sehr komplizierte Geschichte. Zum einen ist das juristisch höchst schwierig, weil sich ein Mörder im Zweifel auf einen vermeintlichen Tötungswunsch des Opfers berufen kann (das Gegenteil zu beweisen könnte u.U. ziemlich schwierig werden). Sagen wir Oma Käthe ist reich, schwer krank, aber lebt gerne. Die Verwandten wollen aber an das Erbe ran, haben auch keine Recht Lust mehr, sie zu pflegen, und organisieren eine Tötung, anschliessend sagen sie "das hat sie gewollt" - weia. Zum anderen gibt es die oben ausgeführten mutmaßlichen gesellschaftlichen Folgen.

Die Unterschiede zwischen aktiver Sterbehilfe, passiver Sterbehilfe und selbst ausgeführtem Suizid sind zwar hinsichtlich ihrer Konsequenz ziemlich gering, aber der Weg zu dieser Konsequenz ist voller Fallstricke zu es zu bedenken gibt.

Rather-Lutz 25.10.2011 13:23

Zitat:

Zitat von gollrich (Beitrag 661607)
Was spricht dagegen ? Die Frau hat mit klarem Verstand entschieden Sie will nicht mehr Leben und sie selbst hat Entschieden das Sie Oragane spenden will...

Welche menschverachtende Moralvorstellungen sprechen den dagegen das man einem Menschen seine bei klarem Verstand geäußerten Wünsche nicht erfüllt und ihn statt dessen unter Qualen und Schmerzen zu foltern wie in einem diktatorischen Gefängnis?

Etwas anderes wäre es gewesen wenn Sie nicht mehr bei klarem Verstand gewesen wäre und die Angehörigen entschieden hätten, sie zu töten und dann für die Organspende gestimmt hätten. Das ist aber hier nicht der Fall, deshalb nicht Punkt der Diskussion,.

Klar definierte Wünsche eines Patienten sind zu erfüllen,... immer diese Bevormundung... und das auch noch mit der Moralkeule.

Ich hab auch eine Patietenverfügung in der exakt beschrieben ist unter welchen Umständen ich nicht mehr ins Leben geholt werden will. Dazu habe ich extra ein Konto hinterlegt welches ausschließlich dazu da ist den Ärzten und Vorständen der Klinik zivilrechtlich an den Kragen zu gehen sollten Sie meine Wünsche nicht respektieren....

+1 :Blumen:
Hoffe das ich später mal die freie Wahl habe..

gollrich 25.10.2011 14:10

Zitat:

Zitat von TheRunningNerd (Beitrag 661610)
Die "Tötung auf Verlangen" ist eine juristisch und gesellschaftlich sehr komplizierte Geschichte.

Das ist Sie nur weil sich viele Leute auf antiquarische Moralvorstellung irgendwelcher 4000 Jahre alter Märchenbücher berufen.

Zitat:

Zitat von TheRunningNerd (Beitrag 661610)
Zum einen ist das juristisch höchst schwierig, weil sich ein Mörder im Zweifel auf einen vermeintlichen Tötungswunsch des Opfers berufen kann (das Gegenteil zu beweisen könnte u.U. ziemlich schwierig werden). Sagen wir Oma Käthe ist reich, schwer krank, aber lebt gerne. Die Verwandten wollen aber an das Erbe ran, haben auch keine Recht Lust mehr, sie zu pflegen, und organisieren eine Tötung, anschliessend sagen sie "das hat sie gewollt" - weia. Zum anderen gibt es die oben ausgeführten mutmaßlichen gesellschaftlichen Folgen.

Das ist schon ein bischen sehr konstruiert, natürlich fordert niemand das man auf direktes wörtliches Verlangen sofort umgebracht werden darf,... aber ein persönlich anwesender Richter/Notar sowie mehrere unabhängige Zeugen sollten glaube ich nicht so schwierig aufzutreiben zu sein....
Wenn man natürlich nur das WAS verteufelt braucht man sich nicht über das WIE gedanken machen...


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